Grätzelinitiative Ottakring/2022+

Stärkung der Nahversorgung und des Angebotsmix – Unternehmen in der Erdgeschosszone, Attraktivierung des Gebiets und Erhöhung der Aufenthaltsqualität

Einstellungen

Geltungsdauer:
r: 01.10.2022 - 31.12.2023
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Antragsberechtigt sind

  • Bestehende Unternehmen
  • Unternehmen in Gründung
  • Vorzugsweise mit Nahversorgungscharakter

Förderungszweck

Stärkung der Nahversorgungsfunktion und des Angebotsmix im definierten Kernprojektgebiet. Unternehmen sowie Neuübernahmen in der Erdgeschoßzone sollen bei der Durchführung von Investitionen unterstützt werden.
Die Maßnahmen sollen auch zur Attraktivierung des Gebiets und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen.

Förderungsgegenstand

Projekte mit kaufmännischer Rechtfertigung, welche die Attraktivität des Angebots oder des Unternehmens erhöhen und zur Steigerung der Attraktivität des definierten Kern-­ oder Erweiterungsprojektgebiets beitragen.

Als beispielhaft gelten folgende Maßnahmen:
Schaufenster- und Portalgestaltung, Verbesserung der Geschäftsausstattung, Digitalisierungsvorhaben, Investitionen in Anlagen und Maschinen etc.

Ausschlussgrund

  • Projekte, die aufgrund relevanter EU-rechtlicher Bestimmungen als nicht förderbar gelten.
  • Projekte, die dem normalen Geschäftsbetrieb zuordenbar sind.
  • ..............

Art und Ausmaß der Förderung

  • Als förderbar gelten projektrelevante Sachkosten sowie bei Neuübernahme eines mindestens 3 Monate leerstehenden Geschäftslokals Mietkosten in Höhe von maximal 6 Monaten. 
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Barzuschusses.
  • Die Förderintensität beträgt 50% der anerkannten Kosten.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro pro Jahr, wobei die Mietförderung  höchstens 5.000 Euro betragen darf.

Anmerkung

  • Als Auswahlverfahren kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Die Projektlaufzeit ist für 1 Jahr anberaumt.
  • Unternehmen in Gründung müssen spätestens 6 Monate nach Förderzusage gegründet sein.

Einreichung

Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
Einreichungen sind laufend möglich.

Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 | E mailto:foerderungen@wirtschaftsagentur.at

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Onlineeinreichung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.