Oberösterreich: Innovations- und Wachstumsprogramm 

Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder Zinsenzuschüssen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.07.2014-31.12.2023
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich und deren Investitionsvorhaben den folgenden Sparten/Fachgruppen zuzuordnen sind:

  • Sparte Industrie
  • Sparte Gewerbe und Handwerk 
  • Sparte Informations- und Consulting (ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe „Entsorgungs- und Ressourcenmanagement“ sowie der Fachgruppe „Druck“) 

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in

  • materielle Vermögenswerte (z.B. Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Maschinen) und in
  • immaterielle Vermögenwerte, die in der Bilanz aktiviert werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt.

Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Arten:

  • Landesförderung (Kooperationsförderung) zum aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland (Antragsformular nach Punkt 5.2.3.)
  • Ausschließliche Landesförderung (Antragsformular nach Punkt 5.2.4.)

Einreichung

Land Oberösterreich

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.