Oberösterreich: Innovations- und Wachstumsprogramm für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Investitionsförderung für Jungunternehmer:innen und für bestehende Unternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.07.2014-31.12.2023
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer im Sinne der Richtlinie sowie
  • bestehende Unternehmen, die entweder Mitglieder der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ oder der Sparte „Transport und Verkehr“, eingeschränkt auf Mitglieder der Fachvertretungen „Seilbahnen“ und „Schifffahrtsunternehmungen“ bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.

Förderungsgegenstand

  • Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden,
  • Anschaffung von Einrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Anlagen,
  • Planung und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind,
  • Umsetzung von Pre-Opening-Marketing- und Vertriebsaktivitäten,
  • Übernahme eines Unternehmens, nicht jedoch anteilige Kosten des Grunderwerbs.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss; Kooperationsförderung mit DER Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) oder Zuschuss vom Land Oberösterreich

Einreichung

Land Oberösterreich

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.