Oberösterreich Technologiescheck: Geförderte Innovations- und Technologieprojekte
Entwicklung markttauglicher Produkte und Dienstleistungen
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungswerber Kleine und mittlere Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU) mit Firmensitz in OÖ und aktiver Gewerbeberechtigung. Zudem müssen sich die Förderwerber:innen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.
Förderungszweck
Initialisieren und durchführen von Innovations- und Technologieprojekten von Unternehmen mit Standort Oberösterreich, bei denen das Know-how bzw. die Ausstattung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E Dienstleister:in) genützt werden.
Als derartige F&E Dienstleister:innen kommen Universitäten, Fachhochschulen sowie qualifizierte Institutionen aus dem Partnernetzwerk der WKOÖ in Frage. Gefördert werden ausschließlich die externen Leistungen. Der Fokus liegt dabei klar auf Praxisnähe und Umsetzbarkeit. Somit sollen Ideen / Problemlösungen rascher und kostengünstiger in erfolgreiche und markttaugliche Produkte und Dienstleistungen überführt werden.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen stärken durch die Kooperationen mit der Wissenschaft Ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.
Förderungsgegenstand
Ein mittels dem „Technologie-Scheck“ unterstütztes Projekt mit einem der beschriebenen Dienstleister aus dem Partnernetzwerk der WKOÖ beinhaltet je nach Aufgabenstellung eine Auswahl der folgenden Punkte:
- Definition, Ausarbeitung und Überprüfung von Leistungsmerkmalen und Lösungskonzepten
- Analysen, Requirement-Engineerings, Spezifikationsmerkmale Testmessungen, Simulationen oder prototypische Anwendungen
- Machbarkeitseinschätzungen
Art und Ausmaß der Förderung
Technologiescheck 3000: Eine erstmalige Kooperation zwischen dem förderwerbenden Unternehmen und einer F&E Einrichtung wird mit 100 % bis maximal € 3.000,- in Form eines Zuschusses gefördert. Der/die Förderwerber:in hat die Erstmaligkeit im Rahmen des Antragsprozesses zu bestätigen.
Technologiescheck 1000: Das Kooperationsprojekt zwischen dem förderwerbenden Unternehmen und einer F&E Einrichtung wird mit 100 % bis maximal € 1.000,- in Form eines Zuschusses gefördert.
Anmerkung
Förderung fällt unter die De-minimis Regelung. Die Förderung wird durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOOe) finanziert.
Einreichung
Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der WKOÖ unter www. https://foerderungen.wkooe.at/technologiescheck und ist im Zeitraum 01.04.2023 – 31.12.2023 möglich.
Für Fragen zur Einreichung können Sie uns unter der Nummer 05-90909-3548 bzw. per Mail an innovation@wkooe.at kontaktieren.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.