
Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher
Neuerrichtung von PV-Anlagen und Speicher
Einstellungen
Förderungswerber
Natürliche oder juristische Personen
Förderungszweck
Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer damit im Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.
Förderungsgegenstand
PV-Anlagen werden je installiertem kWp, Stromspeicher je kWh Speicherkapazität gefördert – jeweils zu einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh). Die Höhe des Investitionszuschusses ist jedoch allgemein auf max. 30% der förderfähigen (Netto-)Kosten begrenzt.
Vor Förderantragstellung darf mit der Errichtung der PV-Anlage (und des Stromspeichers) grundsätzlich bereits begonnen werden. Der “Beginn der Arbeiten” darf jedoch nicht vor dem 21. April 2025 liegen.
Ausschlussgrund
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung eines Förderantrags darf die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch NICHT erfolgt sein.
Art und Ausmaß der Förderung
Anlagen und Speicher werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss gefördert.
Einreichung
Förderanträge sind innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) ausschließlich über die Website der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) einzureichen.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.