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Detailansicht von Solarpanelen, strahlende Sonne und Himmel mit Wolken darin spiegelnd
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Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher

Neuerrichtung von PV-Anlagen und Speicher

Einstellungen

Geltungsdauer:
2. Fördercall 2025 für Photovoltaik und Speicher (Kat A-D) – Einreichzeitraum: 23. Juni 2025 um 17:00 Uhr - 7. Juli 2025 um 23:59 Uhr / 3. Fördercall 2025 für Photovoltaik und Speicher (Kat A-D) – Einreichzeitraum: 8. Oktober 2025 um 17:00 Uhr - 22. Oktober 2025 um 23:59 Uhr
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber 

Natürliche oder juristische Personen

Förderungszweck 

Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer damit im Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.

Förderungsgegenstand

PV-Anlagen werden je installiertem kWp, Stromspeicher je kWh Speicherkapazität gefördert – jeweils zu einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh). Die Höhe des Investitionszuschusses ist jedoch allgemein auf max. 30% der förderfähigen (Netto-)Kosten begrenzt.

Vor Förderantragstellung darf mit der Errichtung der PV-Anlage (und des Stromspeichers) grundsätzlich bereits begonnen werden. Der “Beginn der Arbeiten” darf jedoch nicht vor dem 21. April 2025 liegen.

Ausschlussgrund 

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung eines Förderantrags darf die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch NICHT erfolgt sein. 

Art und Ausmaß der Förderung 

Anlagen und Speicher werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss gefördert.

Einreichung 

Förderanträge sind innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) ausschließlich über die Website der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) einzureichen.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.