Wien fördert Kommunikationsprojekte der Forschungs- und Entwicklungsbranche
Barzuschuss für Wiener Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Einstellungen
Förderungswerber
Wiener Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Förderungszweck
Unterstützung bei der Kommunikation Technologien oder Forschungsleistungen an die Öffentlichkeit.
Förderungsgegenstand
- Personalkosten
- Kosten für externe Dienstleistungen
- Kosten für die Anschaffung von aktivierbaren materiellen und immateriellen Anlagegütern
- Sach- und Materialkosten
- Reisekosten in unmittelbarem Projektzusammenhang
Gemeinkostenzuschlag
Rechtsträger, die älter als 1 Jahr sind, erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen Zuschlag von 20 % auf die anerkennbaren Personalkosten.
Bestehende Unternehmen bis zu einem Unternehmensalter von maximal 1 Jahr erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen erhöhten Zuschlag von 30 % auf die gesamten anerkennbaren Projekteinzelkosten.
Ausschlussgrund
- kein Wiener Unternehmen laut Richtlinie
- kein Projekt im Sinne der Richtlinie
- ...
Art und Ausmaß der Förderung
Barzuschuss
Förderquote: max. 50 % der anerkannten Kosten für Unternehmen und 75 % für andere antragsberechtigte Rechtsträger (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.).
Förderhöhe: max. 50.000 Euro pro Projekt
Anmerkung
Indikatoren für die Bewertung:
- die unmittelbaren bzw. mittelbaren Effekte des Projekts in Wien
- der Grad der Additionalität des zu fördernden Projekts in Bezug auf bisherige Aktivitäten bzw. die Anreizwirkung der Förderung
- die inhaltliche Qualität des Projekts
- die gesellschaftliche Relevanz und Diversität
- die regionalwirtschaftliche Relevanz
- der Beitrag des Projekts zur Technologieakzeptanz oder zur Steigerung der internationalen
Sichtbarkeit des Wirtschafts-, Forschungs- und Technologiestandorts Wien, - ...
Einreichung
Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 E mailto:foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Die Einreichung ist laufend möglich. Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
Richtlinientext als PDF
Download Eckdaten
Download Richtlinie
Onlineeinreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.