Steiermark: Förderaktion des Landesgremiums des Lebensmittelhandels

Neueinrichtung und/oder Erweiterung von Website und/oder des Webshops 2023

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Lebensmittelhandels

Förderungszweck

Unterstützung bei Errichtung, Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden

  • Website und/oder eines
  • Webshops

Förderungsgegenstand

externe Kosten 

Ausschlussgrund

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss iHv min. 1/3 der Kosten jedoch max. € 350,00 pro Mitglied und Kalenderjahr:

  • Mindestkosten von € 500,--Voraussetzung

Anmerkung

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen.

Einreichung

Mittels Antragsformulars und Unterlagen NACH Durchführung der Maßnahme bis spätestens 31.12.2023:

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Lebensmittelhandels
Anna Gogg
T 0316 601 DW 581
lebensmittelhandel@wkstmk.at  

Richtlinientext als PDF

Richtlinie 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.