Steiermark: Förderaktion des Landesgremiums des Lebensmittelhandels
Neueinrichtung und/oder Erweiterung von Website und/oder des Webshops 2023
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Lebensmittelhandels
Förderungszweck
Unterstützung bei Errichtung, Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden
- Website und/oder eines
- Webshops
Förderungsgegenstand
externe Kosten
Ausschlussgrund
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss iHv min. 1/3 der Kosten jedoch max. € 350,00 pro Mitglied und Kalenderjahr:
- Mindestkosten von € 500,--Voraussetzung
Anmerkung
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen.
Einreichung
Mittels Antragsformulars und Unterlagen NACH Durchführung der Maßnahme bis spätestens 31.12.2023:
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Lebensmittelhandels
Anna Gogg
T 0316 601 DW 581
M lebensmittelhandel@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.