Wien: Nahversorgung Fokus – Förderung innovativer Nahversorgunger und Handwerker mit weniger als 50 Mitarbeitern
Barzuschuss zu innovativen Projekten mit lokaler Wirkung zur Entwicklung oder Verbesserung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Herangehensweisen
Einstellungen
Förderungswerber
Wiener Gewerbe- und Handwerkbetriebe
- mit Schwerpunkt in den Sparten Gewerbe und Handwerk, der Sparte Handel,
der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft: Fachgruppen 601A und 601B Gastronomie und Kaffeehäuser und
der Sparte Information und Consulting: Fachgruppe 708 Buch und Medienwirtschaft - mit weniger als 50 Mitarbeitern
- mit überwiegend an KonsumentInnen gerichteter unternehmerischer Tätigkeit
- die bereits bestehen oder in einer der angeführten Branchen gründen
Förderungszweck
Anstoßen der Innovationsdynamik zur Generierung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Herangehensweisen.
Im Vordergrund steht der innovative Charakter der Projekte für den Standort Wien.
Förderungsgegenstand
Projekte zur Entwicklung, Einführung, Anwendung, Veränderung und Verbesserung bzw. Schulung im Umgang mit neuen Technologien, Werkstoffen, Herstellungsprozessen, Verfahren und Vorgangsweisen.
Förderbare Kosten:
- Maschinen und maschinelle Anlagen
- Bauliche Investitionen
- Zugekaufte Hard- und Software
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (>400 Euro)
- Erwerb von Patenten, Lizenzen, etc.
- Personalkosten
- Qualifizierung und Schulung
- externe Beratung
- Marketingkosten im Rahmen des Projekts
- projektbezogene Verbrauchsmaterialien
Ausschlussgrund
- Kein Wiener Unternehmen aus den definierten Branchen
- Unternehmen erfüllt nicht die Bedingungen gem. Punkt 4 der Förderrichtlinien
- Es handelt sich um kein innovatives Projekt im Sinne der Richtlinien
- Die Mindestbemessungsgrundlage von 15.000 Euro netto wird unterschritten
Art und Ausmaß der Förderung
Barzuschuss
Förderfähige Kosten: bauliche Investitionen, BGA, Personal, Marketing, MA
Gemeinkostenzuschlag
Unternehmen, die älter als 1 Jahr sind, erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen Zuschlag von 20 % auf die anerkennbaren Personalkosten.
Gründerinnen bzw. Gründer (Unternehmensalter bis zu maximal 1 Jahr) erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen erhöhten Zuschlag von 30 % auf die gesamten anerkennbaren Projekteinzelkosten.
Förderquote: 50 % der Bemessungsgrundlage
Die Förderintensität kann im Rahmen von Calls bis max. 60 % erhöht werden.
Förderhöhe: max. 50.000 Euro pro Projekt
Frauenbonus
Der Frauenbonus beträgt 2.000 Euro pro Projekt.Der zusätzliche Bonus wird vergeben, wenn das Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten im Unternehmen angestellten Mitarbeiterin oder einer dafür qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafterin bzw. qualifizierten Inhaberin geleitet wird. Bei Kleinunternehmen Auszahlung auch möglich an im Unternehmen mitarbeitende für die Projektleitung qualifizierte nicht geschäftsführende Gesellschafterinnen.
Anmerkung
Indikatoren für die Bewertung:
- unmittelbare bzw. mittelbare Beschäftigungseffekte des Projekts in der Wiener Betriebsstätte,
- Grad der Additionalität des zu fördernden Projekts in Bezug auf bisherige Aktivitäten bzw. die Anreizwirkung der Förderung,
- inhaltliche Qualität des Projekts,
- mit dem Projekt verbundene inhaltliche Umsetzungsrisiko,
- betriebswirtschaftliche Relevanz des Projekts (Geschäftsmodell),
- zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen zur Durchführung des Projekts,
- gesellschaftliche Relevanz und Diversität des Projekts (z. B. positive ökologische Effekte, Chancengleichheit für Frauen etc.),
- regionalwirtschaftliche Relevanz (insbesondere die Kooperation und die überregionale Vernetzung und eine allenfalls absehbare Leit- und Vorbildwirkung)
- ...
Einreichung
Der Förderantrag ist online VOR Projektbeginn zu stellen.
Einreichungen sind laufend möglich.
Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt mit einem kostenlosen Antrags-Check.
Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 | E mailto:foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
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Onlineeinreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.