Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich
Investitionsförderung zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die eine
- Bäckerei,
- Fleischerei,
- Gastronomiebetrieb,
- Konditorei oder einen
- Lebensmitteleinzelhandel (mit Vollsortiment)
führen
Förderungsgegenstand
Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Berechnungsgrundlage der Förderung wird auf Basis der förderbaren Kosten ermittelt und muss mindestens 10.000,00 EUR (netto) betragen. Die Förderungshöhe beträgt max. 15 % der Berechnungsgrundlage.
Einreichung
Wirtschaftsportal Oberösterreich
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.