Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich

Investitionsförderung zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023-31.12.2023
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die eine

  • Bäckerei,
  • Fleischerei,
  • Gastronomiebetrieb,
  • Konditorei oder einen
  • Lebensmitteleinzelhandel (mit Vollsortiment)

führen

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Berechnungsgrundlage der Förderung wird auf Basis der förderbaren Kosten ermittelt und muss mindestens 10.000,00 EUR (netto) betragen. Die Förderungshöhe beträgt max. 15 % der Berechnungsgrundlage.

Einreichung

Wirtschaftsportal Oberösterreich

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Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.