Wien: Unterstützung zur Neuausrichtung von EPU
Nutzbar für Personalkosten, externe Dienstleistungen und Anschaffung von Anlagegütern sowie Sach-und Materialkosten
Einstellungen
Förderungswerber
Ein-Personen-Unternehmen, die mindestens sechs Monate vor Einreichung gegründet wurden und über maximal ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zum Einreichzeitpunkt verfügen.
Förderungszweck
Unterstützung von Wiener Ein-Personen-Unternehmen, die auf Grund der Corona-Krise gezwungen sind, wesentliche Änderungen im Unternehmen oder dessen Ausrichtung vornehmen zu müssen.
Förderungsgegenstand
Neuausrichtung oder wesentliche Anpassung des Geschäftsmodells, die Erschließung neuer Kundenkreise und Märkte, Etablierung neuer Produkte/Dienstleistungen.
Förderbare Kosten:
- Personalkosten
- Kosten für externe Dienstleistungen
Anschaffung von Anlagegütern sowie Sach-und Materialkosten
Ausschlussgrund
- Unternehmen erfüllt nicht die Bedingungen gem. Punkt 4.2 der Förderrichtlinien
- Unternehmen mit anhängigem Insolvenzverfahren.
Art und Ausmaß der Förderung
Barzuschuss
Förderquote: 60 % der Bemessungsgrundlage
Förderhöhe: max. 10.000 Euro
Mindestprojektgröße: 1.000 Euro
Anmerkung
Die Vergabe erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip.
Einreichungen sind laufend möglich.
Einreichung
Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen.
Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 | E mailto:foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Download Eckdaten
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Online-Einreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.