Wien: Unterstützung zur Neuausrichtung von EPU

Nutzbar für Personalkosten, externe Dienstleistungen und Anschaffung von Anlagegütern sowie Sach-und Materialkosten

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2022 - 31.12.2023
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Ein-Personen-Unternehmen, die mindestens sechs Monate vor Einreichung gegründet wurden und über maximal ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zum Einreichzeitpunkt verfügen.

Förderungszweck

Unterstützung von Wiener Ein-Personen-Unternehmen, die auf Grund der Corona-Krise gezwungen sind, wesentliche Änderungen im Unternehmen oder dessen Ausrichtung vornehmen zu müssen. 

Förderungsgegenstand

Neuausrichtung oder wesentliche Anpassung des Geschäftsmodells, die Erschließung neuer Kundenkreise und Märkte, Etablierung neuer Produkte/Dienstleistungen.

Förderbare Kosten: 

  • Personalkosten
  • Kosten für externe Dienstleistungen
  • Anschaffung von Anlagegütern sowie Sach-und Materialkosten

Ausschlussgrund

  • Unternehmen erfüllt nicht die Bedingungen gem. Punkt 4.2 der Förderrichtlinien
  • Unternehmen mit anhängigem Insolvenzverfahren.

Art und Ausmaß der Förderung

Barzuschuss

Förderquote: 60 % der Bemessungsgrundlage

Förderhöhe: max. 10.000 Euro

Mindestprojektgröße: 1.000 Euro

Anmerkung

Die Vergabe erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. 
Einreichungen sind laufend möglich.

Einreichung

Der Förderantrag ist VOR Projektbeginn zu stellen. 

Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 - 402 | E mailto:foerderungen@wirtschaftsagentur.at

Richtlinientext als PDF

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Online-Einreichung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.