Öko-Scheck 2022
Förderung für kleine, mittlere Unternehmen und gemeinnützige Organisationen
Einstellungen
Förderungswerber
- Kleine und mittlere Unternehmen jeder Rechtsform
- gemeinnützige Organisationen
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
- Non-Governmental Organisation (NGO)
- Vereine
Förderungszweck
Der Öko-Scheck hilft kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen aller Branchen dabei, klima- und umweltfreundliche Innovationen schnell und unbürokratisch umzusetzen.
Förderungsgegenstand
Es werden Projekte gefördert, die das Ziel verfolgen, in eine klimaneutrale und nachhaltigere Wirtschaftsweise einzusteigen bzw. diese noch weiter zu verbessern.
Die Projekte können folgende Themen behandeln:
- Problemanalysen, Recherchen
- Konzeption und Entwicklung passender Lösungen
- Pilotversuche, Tests neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Produkte etc.
- Unterstützung durch externe Innovationsexpertinnen und Innovationsexperten
Ausschlussgrund
Nicht förderbar sind:
- Großunternehmen (Wichtiger Hinweis: Verbundene Unternehmen, zum Beispiel Mutter- und Tochterunternehmen, werden als ein Unternehmen gewertet.)
- (Privat-) Universitäten und Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- GesbR
- Unternehmen in Gründung
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
- Schulen
- Unternehmen, die laut De-minimis Verordnung ausgeschlossen sind
(z.B. Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Art und Ausmaß der Förderung
- Gesamtkosten max. 15.000 Euro
- Förderhöhe max. 12.000 Euro
- Förderquote 80 % der Kosten
- De-Minimis Beihilfe
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Startrate max. 80 %, Endrate max. 20 %
- Förderbare Kosten sind Personalkosten und Drittkosten (max. 40 %).
Die Projektlaufzeit beträgt max. 12 Monate. Innerhalb von 12 Monaten kann nur ein Öko-Scheck genehmigt werden.
Es stehen Fördermittel in der Höhe von 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.Anmerkung
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kontaktpersonen der FFG:
Öko-Scheck
Hotline
T +43 5 7755 2050
M oekoscheck@ffg.at
Einreichung
Die aktuelle Ausschreibung ist von 27.04.2022 bis 01.09.2022, 12:00 Uhr geöffnet.
Die Einreichung ist ausschließlich über FFG eCall möglich.Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.