Privatzimmerförderaktion Burgenland 2021-2023 (De-minimis-Beihilfe)

nachhaltige Verbesserung des Angebots von Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2023
Standort:
Burgenland
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden Personen, die Privatgästezimmer oder Ferienwohnungen mit insgesamt bis zu 10 Betten zum Zwecke der privaten Fremdenbeherbergung an ständig wechselnde Gäste vermieten.

Förderungszweck

Ziel der Privatzimmerförderung Burgenland 2021-2023 ist die Unterstützung von Investitionen im Bereich der Privatzimmervermietung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Damit sollen das Angebot von Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern nachhaltig auf einen zeitgemäßen Standard verbessert und darüber hinaus auch neue Anbieter für diesen Sektor gewonnen werden.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden die Schaffung neuer oder die umfassende Modernisierung bestehender Gästezimmer oder Ferienwohnungen zum Zwecke der Privatzimmervermietung.

Ausschlussgrund

Die Ausschlussgründe sind der Richtlinie zu entnehmen.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung ist eine nicht rückzahlbare Einmalprämie pro Einheit und wird für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Einbau/Totalerneuerung Bad/WC-Gästezimmer: 1.000,00 Euro
  • Einrichtung Gästezimmer: 600,00 Euro
  • Errichtung/Einrichtung Frühstücks-/Aufenthaltsraum: 1.000 Euro
  • Errichtung, Ausbau Ferienwohnung: 3.500,00 Euro
  • Zusatzprämie für barrierefreie Gestaltung: 300,00 Euro 
Pro Privatzimmervermieter können maximal 5 Gästezimmer oder 3 Ferienwohnungen gefördert werden. Eine Kombination von Förderungen in Gästezimmern und Ferienwohnung(en) – bis insgesamt maximal 5 Einheiten – ist möglich.

Anmerkung

Wichtige Fördervoraussetzungen

  • Die förderbaren Kosten für die geförderten Investitionsmaßnahmen müssen zumindest das Dreifache des Förderungszuschusses betragen.
  • Verpflichtung zur Vermietung der geförderten Zimmer/Ferienwohnung über mindestens 5 Jahre
  • Einhaltung der Mindeststandards gem. Punkt 6.2. der Richtlinien
  • Mindestkategorie „2 Sonnen“ nach Investition
  • Verwendung Burgenland Tourismus Logo auf Homepage

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über den Antrag auf
www.wirtschaftsagentur-burgenland.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.