Seedfinancing – Innovative Solutions

Zuschussförderung für creative, social und sustainable businesses

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2022 - 31.12.2023
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gegründete Personen- oder Kapitalgesellschaften bis 5 Jahre nach Gründungsdatum (ausschließlich Kleinst- und KleinunternehmenG gemäß KMU-Definition)

Voraussetzungen

  • Nachweislich hoher Innovationsgrad: Das Vorhaben umfasst die Entwicklung einer komplett neuen Lösung für bestehende Probleme, aber auch die Entwicklung erheblicher Ergänzungen zu bestehenden Lösungen oder die Anwendung bestehender Techniken / Materialien / Verfahren in einem neuen Bereich bzw. für die Lösung einer neuen Problemstellung.
  • Das Vorhaben weist realistische und hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen auf.
  • Die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit wurde bereits überprüft und es gibt erste Prototypen bzw. Anwendungen.
  • Das Team ist divers und engagiert, gründungsorientiert und risikobereit.
  • Das Unternehmen verfolgt eine überdurchschnittliche Wachstumsstrategie und ist einer Wachstumsfinanzierung gegenüber aufgeschlossen.
  • Unabhängig von der Branche sollte der innovationsspezifische Impact unter anderem in den folgenden Themenfeldern liegen:
  • Diversität / Gleichstellung / Integration / Inklusion
  • Umwelt / Ressourcen / Klimaschutz
  • gesellschaftlicher und/oder wirtschaftlicher Wandel
  • Gesundheit / Pflege
  • Bildung
  • Mobilität / Transport
  • Stadtentwicklung / Leben am Land / Wohnen

Förderungszweck

Mit aws Seedfinancing - Innovative Solutions (creative, social and sustainable businesses) finanzieren und begleiteten wir Vorhaben aller Branchen bei der Weiterentwicklung einer innovativen Gründungsidee, die über Unternehmensgrenzen hinaus, einen positiven gesellschaftlichen Mehrwert (Impact) sowie hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen generiert. Gefördert werden Vorhaben mit vorhandenem „Proof of Concept“, die auf die Erreichung der Marktreife und die Markteinführung ausgerichtet sind.

Förderungsgegenstand

  • Personalkosten (z.B. Gehälter, Löhne)
  • Drittkosten, d.h. Leistungszukauf von außen (z.B. IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts)
  • Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z.B. Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrations-Objekte: Maschinen, Werkzeuge, etc.)
  • Sonstige Kosten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar entstehen (z.B. Bedarfsmittel, Material)

Ausschlussgrund

  • kein impactorientiertes Gründungsvorhaben
  • kein erkennbares Innovationspotenzial
  • keine nachhaltige wirtschaftliche Ausrichtung
  • kein nachvollziehbares Geschäftskonzept
  • Machbarkeit nicht gegeben
  • fehlender Prototyp
  • die Personen- oder Kapitalgesellschaft ist älter als 5 Jahre

Art und Ausmaß der Förderung

  • Art der Förderung: Barzuschuss
  • Förderfähige Kosten: Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten, Reisekosten
  • Förderquote: max. 90% der förderbaren Kosten
  • Gesamtprojektkosten zwischen € 200.000 - € 500.000
  • Förderhöhe: max. € 350.000
  • Projektlaufzeit: max. 2 Jahre
  • Female Entrepreneurship Bonus: € 50.000 je Vorhaben, wenn dem Gründungsteam zumindest eine Frau mit mindestens 25% Geschäftsanteilen angehört, die über für das Vorhaben relevante Qualifikationen verfügt
  • Die Mitarbeit der Gesellschafterin in leitender Funktion während der Laufzeit des Vorhabens ist nachzuweisen.
  • Auszahlung: erfolgt in 3 Tranchen nach Förderzusage und Nachweis des Projektstarts, Meilensteinerreichung, Endbericht

Anmerkung

Die inhaltliche Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium, das aus unabhängigen Experten besteht.

  • Auszahlungszeitraum 1 bis 2 Jahre
  • Rückzahlungszeitraum projektabhängig bis zu 12 Jahre
  • Die Rückzahlung erfolgt durch vereinbarte Gewinnanteile oder sofort bei Unternehmensverkauf 

Einreichung

Die Einreichung ist online VOR Projektbeginn zu stellen.

Einreichungen sind laufend möglich.

Vergabe nach dem Wettbewerbsprinzip

Fördergeber:
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Abteilung Entrepreneurship
T +43 1 50175 - 880
innovativesolutions@aws.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.