Wien: Shared Facilities – Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur
Barzuschuss für die Anschaffung von Infrastruktur, welche zu gemeinsamer Nutzung bereitgestellt wird.
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen in Gründung, kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen
Förderungszweck
Steigerung der allgemeinen Verfügbarkeit von Infrastruktur und deren effizienter und kostengünstiger Nutzung.
Förderungsgegenstand
- Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen, Instrumenten und technischer Ausrüstung
- Bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten
- Personalkosten, externe Dienstleistungen
Ausschlussgrund
- Kosten für Maschinenstunden und Kosten des laufenden Betriebs
- aktivierte Eigenleistungen und reine Ersatzinvestitionen
- Kosten für die Anschaffung von Gebäuden und Grundstücken
- Kosten für Ablösen und Kautionen
- …...
Art und Ausmaß der Förderung
Art der Förderung: Barzuschuss
Förderquote: max. 50% der anerkannten Kosten
Förderhöhe: max. 100.000 Euro pro Projekt
Mindestbemessungsgrundlage: 30.000 Euro pro Projekt
Anmerkung
Einreichung:
Die Einreichung ist vom 1.1.2018 bis 31.12.2023 laufend möglich.
Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
Vergabe nach dem Wettbewerbsprinzip.
Auszahlung: max. 50 % Akonto nach Förderzusage und Nachweis des Projektstarts, Schlusszahlung nach Projektabschluss
Einreichung
Fördergeber:
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Abteilung Förderungen
T +43 1 25200 421 I E mailto:foerderungen@wirtschaftsagentur.at
Richtlinientext als PDF
Download Eckdaten
Download Richtlinie
Onlineeinreichung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.