Tirol: Förderung von Unterkonstruktionen für Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen

Einmal-Zuschuss für die Errichtung

Einstellungen

Geltungsdauer:
16.10.2023 bis 30.01.2024
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Antragsberechtigt im Sinne der gegenständlichen Förderrichtlinie sind Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts mit Standort in Tirol.

Förderungszweck

Ziel der Förderung ist der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Sinne der Strategie Tirol 2050 Energieautonom.

Die Förderung zielt darauf ab, das multifunktionale Potenzial befestigter Flächen in Tirol für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu nutzen, um die lokale und regionale Energieerzeugung zu forcieren.

Die Förderung der Unterkonstruktionen für Photovoltaikanlagen soll einen Anreiz zur Umsetzung derartiger Projekte setzen.

Förderungsgegenstand

  1. Gefördert wird die Errichtung von Unterkonstruktionen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen.
  2. Als gilt eine Fläche, die durch menschliches Einwirken so verdichtet wurde, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht nur unerheblich verändert wurde (z.B. Parkplätze und Parkräume, Lager-, Rangier-, Manipulations- oder sonstige Betriebsflächen). „Befestigte Flächen“ sind insbesondere Flächen eines Grundstückes, deren Oberfläche mit Asphalt, Beton, Pflastersteinen, Rasenpflastersteinen, Kies/Schotter etc. versehen sind, sofern diese Befestigung bereits 12 Monate vor Antragstellung vorgelegen hat; Gebäude gelten hier nicht als befestigte Fläche.
  3. Gefördert werden nur Unterkonstruktionen, die unmittelbar mit der Photovoltaikanlage in Zusammenhang stehen und als Teil der Photovoltaikanlage zu werten sind.
  4. Die Unterkonstruktionen müssen von fachlich befugten Unternehmen errichtet werden.
  5. Die Kosten für die Photovoltaikanlage sind nicht Gegenstand der Förderung.

Art und Ausmaß der Förderung

  1. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 1.000 Euro pro kWpeak.
  2. Die Förderung ist mit maximal 250.000 Euro pro Fördernehmer*in begrenzt.
  3. Für Unternehmen ist die Förderung durch die maximale Beihilfeintensität gemäß Artikel 41 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung gedeckelt (siehe Punkt 9 der Richtlinie). 

Anmerkung

  • Mindestgröße: Die Leistung bzw. Modulspitzenleistung der auf der geförderten Unterkonstruktion errichteten Photovoltaikanlage muss mindestens 50 kWpeak betragen.
  • Umsetzungsfrist: Die Errichtung und Fertigstellung der Unterkonstruktion samt Photovoltaikanlage muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrages erfolgen. Die Förderstelle kann in begründeten Einzelfällen
  • die Umsetzungsfrist verlängern.
  • Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung 
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststr. 7
6020 Innsbruck
T +43 512 508 3202
F +43 512 508 743235
E wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Förderung von Unterkonstruktionen für Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.