GewO-Novelle: Wesentliche BSI-Forderung erfüllt
Informationen der Bundessparte Industrie
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Mit dem Grace Period Gesetz wird die seit langem von der BSI geforderte Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses in der Gewerbeordnung umgesetzt.
Am 15. Mai 2024 wurde im Nationalrat das sogenannte Grace Period Gesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz, dessen Ziel es ist, Betriebsübergaben zu erleichtern, wird nun endlich die seit langem von der BSI geforderte Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses in einem neu gefassten § 353 der Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt.
Wesentliche Verfahrensvereinfachung und -erleichterung
Die neu gefasste Bestimmung des § 353 Z 1 lit. a GewO stellt klar, dass in einem Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage die Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen nicht – wie es zunehmend gängige Praxis war - bis ins letzte Detail auf Punkt und Beistrich beschrieben werden müssen, sondern die Anlagenbeschreibung nur Rahmenangaben von Prozess-, Leistungs- oder Emissionsdaten und Stoffeigenschaften und –mengen zu enthalten hat. In diesem (von ihm selbst beschriebenen) Rahmen kann sich der Genehmigungswerber bei der Ausgestaltung der Anlage nun flexibel bewegen.
Die BSI hat gegenüber dem Gesetzgeber und den Behörden immer wieder kritisiert, dass es nicht zweckmäßig sei, Genehmigungswerber allzu eng auf technische Details der Anlagen festzulegen, die sich nach Genehmigung des Vorhabens – in Verhandlungen mit Anlagenlieferanten, Optimierungen bei der Inbetriebnahme und dergleichen – noch Änderungen ergeben können und dann eventuell aufwändige Änderungsverfahren erforderlich machen.
Die nun erreichte Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses stellt eine wesentliche Verfahrensvereinfachung und -erleichterung dar, sowohl im Hinblick auf die Antragstellung selbst als auch hinsichtlich der Vermeidung unnötiger Änderungsverfahren.
Jahrelanges Lobbying der BSI führte zum Erfolg
Gut Ding braucht Weile. Ausgangspunkt der nun umgesetzten Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses ist ein von den Industriesparten der Landeskammern und der BSI gemeinsam beauftragtes Gutachten von Prof. Wilhelm Bergthaler aus dem Jahr 2020, das konkrete Vorschläge samt ausgearbeiteten legistischen Formaten und Modulen für beschleunigte und effizientere Verwaltungsverfahren beinhaltet. Die Grundlage für dieses Gutachten war wiederum eine von den Industriesparten der Landeskammern im Jahr 2019 organisierte Reihe moderierter Workshops mit betroffenen Industrieunternehmen.
Im Jahr 2021 hat die BSI eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern des (damaligen) BMDW betreffend die Umsetzung konkreter Punkte aus dem Gutachten geführt. Ergebnis der Gespräche war, dass zwei der im Gutachten ausgearbeiteten Vorschläge, unter anderem jener betreffend die Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses, mit dem Grace Period Gesetz auf den Weg gebracht werden solle. Die Vorschläge fanden in weiterer Folge auch tatsächlich nach der Begutachtung Eingang in den Grace Period Gesetzesentwurf, dieser wurde dann jedoch aufgrund der Regierungsumbildung 2022 nicht beschlossen.
In der Folge hat die BSI noch eine Reihe weiterer Anläufe zur Umsetzung dieser Forderung unternommen, u.a. auch über die Landeshauptleutekonferenz, das nächste ‚window of opportunity‘ ging jedoch erst wieder im März 2024 mit der GISA-Express-Novelle zur GewO auf. Wieder brachte die BSI Vorschläge im Begutachtungsverfahren dazu ein und führten Gespräche mit Vertretern des BMAW. Eine Umsetzung in der GISA-Express-Novelle war zwar nicht möglich, allerdings wurde parallel dazu eine abgespeckte Version des Grace Period Gesetzes aus der Schublade gezogen und in der Folge vom Ministerrat und nun auch im Nationalrat beschlossen, die erfreulicherweise den Vorschlag der BSI zur Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses enthält.
Eine seit Jahren bestehende Forderung der österreichischen Industrieunternehmen konnte somit dank konsequenter Interessensvertretung umgesetzt werden. Die Genehmigung von Betriebsanlagen wird daher künftig vereinfacht und deutlich effizienter.
Autor:
Mag. Gerfried Habenicht
E-Mail: gerfried.habenicht@wko.at