Safer Working Day: Arbeitsalltag sicher und gesund gestalten
Mehr als 120 Teilnehmer informierten sich beim ersten Safer Working Day der WK-Fachgruppe Ingenieurbüros im Makerspace Carinthia über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Neben fachlichen Tipps von Experten zu Haftung und Vorschriften sorgten verschiedene Live-Prüfungen für Aha-Momente.
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Brandschutz im Büro, technische Überprüfung von Anlagen und Maschinen, ergonomischer Arbeitsplatz, Haftung bei Arbeitsunfällen: Ab dem ersten Mitarbeiter ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, seine Beschäftigten während der Arbeitszeit bestmöglich zu schützen. Mit dem Safer Working Day schafft die WK-Fachgruppe der Ingenieurbüros ein Bewusstsein für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. „Es gibt viele gesetzliche Bestimmungen, die im betrieblichen Alltag oft aus den Augen verloren werden oder nicht so bekannt sind. Kommt es aber tatsächlich zu einem Arbeitsunfall, kann das schwerwiegende Folgen für ein Unternehmen haben“, klärt Hannes Schwinger, Obmann der Ingenieurbüros, auf. Beim Safer Working Day wurden gemeinsam mit Experten verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit beleuchtet und bei Live-Prüfungen gezeigt, worauf es in der Praxis ankommt. So konnten die mehr als 120 Teilnehmer miterleben, wie eine Brandschutzabschottung funktioniert, wie Aufzüge und Rolltreppen geprüft werden und worauf es bei Schutzausrüstungen wirklich ankommt. „Es ist sensationell, wie gut die Veranstaltung angenommen wurde. Das Interesse der Betriebe war groß“, resümiert Schwinger.
Betriebscheck der Ingenieurbüros: Förderaktion kommt 2025
Gerade die Fachgruppe der Ingenieurbüros kann Betriebe unterstützen, wenn es darum geht, gesetzliche Vorschriften einzuhalten und die technische Überprüfungspflichten zu erfüllen. Um auch das Haftungsrisiko zu minimieren, haben die Ingenieurbüros einen Betriebscheck entwickelt. Dieser soll vor allem kleinen Betriebe helfen, bei der Vielzahl an Vorschriften den Überblick zu behalten, sagt Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig: „Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Kärnten und der Fachgruppe Ingenieurbüros bieten wir ab 2025 einen ‚Quick-Check‘ für unsere Betriebe an. Die Unternehmer vereinbaren mit der Fachgruppe Ingenieurbüros einen Termin für den Betriebscheck. Daraufhin erfolgt eine Betriebsbegehung, bei der laut Checkliste alle Bereiche in Augenschein genommen werden. Im Anschluss gibt es ein Beratungsgespräch. Damit schaffen wir unseren Betrieben einen raschen und professionellen Überblick darüber, wo sie genauer hinsehen müssen. Denn unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir wollen die Sicherheit erhöhen und Haftungsrisiken minimieren.“
Nach der Gewerbeordnung ist jeder Unternehmer verpflichtet, alle fünf Jahre die gesetzlichen Bestimmungen in seinem Betrieb zu überprüfen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, wird das für Haftungsfragen relevant. „Verbesserungspotenzial gibt es immer wieder bei Brandschutzthemen wie Feuerlöschern oder Fluchtwegen, aber auch beim Arbeitnehmerschutz. Im Alltag wird beispielsweise schon einmal auf die Schutzbrille vergessen oder Arbeitsgeräte nicht regelmäßig überprüft“, sagt Harald Stoutz, Geschäftsführer der STO Safety Technik Operation aus Griffen.
Keine Angst vor dem Arbeitsinspektor
Normalerweise kommt ein Arbeitsinspektor unangemeldet in den Betrieb. Beim Safer Working Day waren die Arbeitsinspektoren Thomas Gfrerer und Michael Orsario ganz offiziell angekündigt und gaben Einblick in ihre Arbeit. „Arbeitnehmerschutz ist zum Beispiel auch bei der Planung und Errichtung von PV-Anlagen ein wichtiges Thema“, erklären die beiden Arbeitsinspektoren. Wenn PV-Anlagen auf Dächern montiert werden, braucht es entsprechende Schulungen und die richtige Schutzausrüstung.
Safer Working Day als praxisnahe Weiterbildung
Die Teilnehmer konnten vor Ort neue Protos-Schutzhelme selbst testen oder ihre Geschicklichkeit beim AUVA-E-Scooter-Parcours unter Beweis stellen. Egon Nussbaumer präsentierte die Vorteile des AUVA-Gütesiegels und Hans-Peter Oberdorfer stellte den Verband Österreichischer Sicherheitsingenieure (VÖSI) vor. Michael Schneider von der Brandverhütungsstelle des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes informierte über die Änderungen der OIB-Richtlinie. Rechtsanwalt Marco Riegler von der Kanzlei ScherbaumSeebacher widmete sich den Haftungsfragen bei Arbeitsunfällen und Gernot Premer von AON Austrian Versicherungsmakler referierte über Haftung versus Deckung.