
Kreislaufwirtschaft
Rechtsvorschriften, EU Aktionsplan, Best Practice
Lesedauer: 3 Minuten
Die Europäische Kommission hat am 11.3.2020 einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen. Dieser ist ein wichtiger Baustein des europäischen Green Deals (Agenda für nachhaltiges Wachstum in Europa). Der Aktionsplan sieht neue Recyclingquoten vor und die Stärkung von kreislauforientierter Wirtschaft durch wirksame Nutzung von Rohstoffen, Produkten und Abfällen. Im Wesentlichen konzentriert sich der neue Plan auf die Aspekte Gestaltung, Produktion, Reparatur, Recycling und Verbraucherinformation.
Als Wirtschaftskammer Kärnten ist es uns ein großes Anliegen zum Thema nachhaltiges Wirtschaften zu informieren und für Unternehmen als Anlaufstelle für Fragen rund ums Thema Nachhaltigkeit zu fungieren. Anbei finden Sie deshalb Infos zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Aufzeichnung der letzten Veranstaltung zum Thema.
Online Event 17. Juni 2021
KREISLAUFWIRTSCHAFT – THE FUTURE IS CIRCULAR:
>>> ZUR VIDEOAUFZEICHNUNG <<<
Inhalte:
Aktionsplan der EU & geplante Maßnahmen
DI Dr. Thomas Fischer - WKÖ - Abteilung Umwelt- und Energiepolitik
Vortrag - KREISLAUFWIRTSCHAFT – THE FUTURE IS CIRCULAR
Univ.-Prof. Dr. Rupert Baumgartner
Uni Graz - Institute of Systems Sciences, Innovation & Sustainability Research
Best Practice Unternehmen: Neue Geschäftsmodelle & Produktinnovationen
- Refurbed GmbH (Nina Kasbauer - Head of Marketing)
- Philips Austria GmbH (Jürgen Holzbauer - Sen. Development Engineer)
- Kostwein Maschinenbau GmbH (Hans Kostwein - Geschäftsführung)
Veranstaltungsausblick und WK-Tipps - Öko+ Magazin & WK Blog MARI€
DIE EU MASSNAHMEN IM DETAIL:
- NACHHALTIGE PRODUKTE als Norm in der EU
- Ausweitung des Ökodesign-Rahmens auf möglichst viele Produkte
- Weitere Beschränkung von Einwegprodukten
- Verbot der Vernichtung unverkaufter langlebiger Waren
- Weitere Schritte für eine längere Lebensdauer von Produkten
- Größtmöglicher Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe - Stärkung der POSITION DER VERBRAUCHER
- Die Verbraucher werden Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können.
- Die Verbraucher werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben. - Konzentration auf BRANCHEN, in denen die meisten RESSOURCEN genutzt werden
und in denen ein hohes KREISLAUFPOTENTIAL besteht
Die Kommission wird konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen:Elektronik & IKT eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen Batterien & Fahrzeuge ein neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien Verpackungen neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen Kunststoffe neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil und besondere Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe Textilien eine neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien Bauwesen & Gebäude eine umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden Lebensmittel neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung mit dem Ziel der Ersetzung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare Produkte in Verpflegungsdienstleistungen - VERMEIDUNG VON ABFALL
Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz u vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission wird die estlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.
EU & Kreislaufwirtschaft
Schlüsselmaßnahmen Zeitplan
Neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 (Anhang - PDF)
EU Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (Anhang - PDF)
Die wichtigsten EU-Rechtsvorschriften
Anmerkung: der Link enthält die letztverfügbare konsolidierte Fassung
- Richtlinie über Abfalldeponien
- Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Richtlinie über Altfahrzeuge
- Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren
- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Ökodesign-Richtlinie
- Durchführungsverordnungen zur Ökodesign-Richtlinie
- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
- ROHS-Richtlinie
- Einweg-Plastik-Richtlinie
- Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
- Verordnung über Düngemittel
ÖSTERREICH & Kreislaufwirtschaft
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Österreich
- Abfallwirtschaftsgesetz
- Deponieverordnung
- Verpackungsverordnung
- Elektroaltgeräteverordnung
- Batterienverordnung
- Altfahrzeugeverordnung
- Kompostverordnung
- Recyclingholzverordnung
- Recycling-Baustoffverordnung
- Ökodesign-Verordnung