Person in Arbeitskleidung steht vor einer Kasse in einem Lebensmittelladen
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Sparte Industrie

Ablauf Signaturkarten in Registrierkassen

Nutzen Sie die Möglichkeit und schützen Sie Ihre Mitarbeiter:innen!

Lesedauer: 1 Minute

28.04.2025

Bei Registrierkassen mit Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 wurde eine Sicherheitslücke („EUCLeak“) festgestellt. Die Zertifizierungsstelle verlängert daher die Zertifizierung für ACOS-ID 2.1 nicht, wodurch diese Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den rechtlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen und getauscht werden müssen.

Nach Gesprächen seitens der WKÖ mit dem BMF können die betroffenen Signaturkarten noch so lange weiterverwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dafür ist, dass bereits vor Ablauf der Frist eine Vorbestellung erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.

Die BMF-Information dazu ist auf deren Webiste abrufbar:

Eine umfassende Information der WKÖ steht den Unternehmen online zur Verfügung: 

Bei weiteren Fragen zur konkreten Registrierkasse empfehlen wir, sich direkt an den jeweiligen Registrierkassenanbieter zu wenden.

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