WEBINAR „Menschen mit Behinderung – Inklusive Unternehmen“
22. Oktober 2024, 9 bis 11 Uhr
Lesedauer: 2 Minuten
Personenkreis - Beschäftigungspflicht - Ausgleichstaxe – Kündigungsschutz - Förderangebote
Kündigungsschutz begünstigter Behinderter
Eine rechtswirksame Kündigung eines begünstigten Behinderten setzt unter gewissen Voraussetzungen die vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses voraus.
Die Entlassung eines begünstigten Behinderten erfordert jedoch keine Zustimmung des Behindertenausschusses.
Somit besteht für begünstigte Behinderte nur ein Kündigungsschutz, aber kein Entlassungsschutz.
Sofern ein begünstigter Arbeitnehmer dem besonderen Kündigungsschutz unterliegt, ist eine zustimmungsfreie Entlassung insbesondere aus dem Grund der dauernden Arbeitsunfähigkeit nach der neueren Rechtsprechung dennoch nur eingeschränkt möglich.
Weitere Informationen finden sie hier.
In unserem Webinar „Menschen mit Behinderung – Inklusive Unternehmen“ bekommen Sie einen Überblick über die Grundlagen der Begünstigteneigenschaft und erfahren über die Rechtsfolgen des Kündigungsschutzes und über die umfassenden Unterstützungs- und Förderangebote des Sozialministeriumservice.
Programm:
- Personenkreis
- Beschäftigungspflicht
- Ausgleichstaxe
- Kündigungsschutz
- Diskriminierungsschutz
- Netzwerk Berufliche Assistenz
- fit2work
- Individualförderungen
- Befreiung von Abgaben
WANN: am Dienstag, den 22. Oktober 2024, von 09:00 bis 11:00 Uhr
Hier geht´s zur ANMELDUNG.
Über die Vortragenden:
- Mag. Günther Widy
ist Landesstellenleiter des Sozialministeriumservice Niederösterreich. In dieser Position ist Widy seit vielen Jahren für ein breites Portfolio verantwortlich. Neben der Förderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten und Individualförderungen für ausgrenzungsgefährdete Jugendliche und Menschen mit Behinderung für Unternehmen sowie den beiden Integrativen Betrieben in Niederösterreich koordiniert Mag. Widy seit Implementierung im Jahr 2011 das auf dem Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz fußende und institutionenübergreifend finanzierte Angebot von fit2work in Niederösterreich.
Jahrelang führt Mag. Widy in Niederösterreich schon den Vorsitz im sogenannten Behindertenausschuss, der über Kündigungen von begünstigt behinderten Menschen entscheidet. Unter anderem ist auch Mag. Meral Calayan, Arbeitsrechtsreferentin der Sparte Industrie der WKNÖ, Mitglied in diesem Ausschuss und entscheidet gemeinsam mit Mag. Widy und fünf weiteren Mitgliedern.
Weitere Leistungen der Landesstelle des Sozialministeriumservice sind etwa die Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung, die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen nach § 29b StVO. Zudem ist die Landesstelle für die Umsetzung der Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz und dem Opferfürsorgegesetz für ganz Österreich und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung für Wien und Niederösterreich zuständig.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit widmet sich Mag. Widy dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) auf wissenschaftlichem Gebiet und ist Herausgeber und Hauptautor des fast 1000-seitigen Gesetzeskommentars zum BEinstG. Dadurch zählt er auf diesem Rechtsgebiet auch zu einem der Spezialisten in Österreich.
- Mag.a Michaela Schafferhans
Ist seit der Implementierung im Jahr 2020 als Key Account Managerin des NEBA Betriebsservice in Niederösterreich tätig.
Das NEBA Betriebsservice ist ein kostenfreies Angebot für Unternehmen und die erste Anlaufstelle für Unternehmen, rund um Fragen zu Arbeit und Behinderung und Teil des Netzwerkes Beruflicher Assistenz (NEBA).
Egal ob es sich um Neueinstellungen, bestehende Dienstverhältnisse oder Ausbildung und Qualifizierung handelt.
Zusammen mit weiteren Angeboten des Netzwerkes Beruflicher Assistenz (kurz NEBA) bietet das Sozialministeriumservice so kostenlose Unterstützungsleistungen. Das Betriebsservice richtet sich an alle Betriebe und bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.