Auf einem Tisch liegen mehrere Stapel Papiere. Die Hände einer Person greifen nach dem Stapel
© David | stock.adobe.com
Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 Teil 2 in Begutachtung

Die Leitlinien zur Abfallverbringung sollen an die internationalen Entwicklungen angepasst werden

Lesedauer: 1 Minute

20.12.2024

Das BMK hat eine Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan in Begutachtung geschickt.  

Mit der Novellierung sollen bestimmte Interpretationen von Einträgen im Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 - Teil 2 (Leitlinien zur Abfallverbringung) an die aktuellen internationalen Entwicklungen angepasst und geändert werden. 

Dies betrifft vor allem Elektro- und Elektronikaltgeräte bzw. Fraktionen davon, für welche auf Ebene der Basler Konvention neue Codes geschaffen wurden sowie Änderungen in Bezug auf die Einstufung von Verbundkartonverpackungen (z.B. „Tetra-Bricks“). Weiters sollen auch für Eisenfällungsmittel (Eisenbeizen - Herstellung aus Produktionsrückständen der metallurgischen Industrie) zur Abwasserreinigung nationale Vorgaben für die Abgrenzung zwischen Produkt (Nebenprodukt oder Abfallende-Status) und gefährlichem Abfall festgelegt werden.

Anmerkung: In der Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan wird auf der Seite 5 auf einen delegierten Rechtsakt der EU Bezug genommen. Es handelt sich dabei um den mittlerweile kundgemachten delegierten Rechtsakt der EU – Kommission 2024/3230.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Covid-19: FAQs Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
    Weiterlesen
  • Person im Anzug trägt eine Brille und sitzt mit fragendem Blick an einem Schreibtisch mit Computer und hält Papier in einer Hand ein Papier und in der anderen einen Stift, im Hintergrund steht ein braunes Holzregal mit Büchern und Dekoelementen
    Vereinfachung bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten: Zustimmung zum “Stop the Clock”-Mechanismus
    Weiterlesen