
Dienstrad-Leasing für Unternehmen
Brunn am Gebirge
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Dienstrad-Leasing – wie funktioniert das? – mit diesem Thema beschäftigten sich die Vortragenden der Kooperationsveranstaltung der WK-Bezirksstelle Mödling bei Bentho eMobility in Brunn am Gebirge. Seit der Steuerreform 2020 wurde der Steuervorteil des E-PKWs auch dem Elektrofahrrad gewährt. So ist das Dienstrad und Dienst-E-Bike nun vorsteuerabzugsberechtigt und auch die Privatnutzung vom Sachbezug befreit. Oliver Hellmons von lease-a-bike erklärte die Abwicklung: das Unternehmen schließt einen Leasingvertrag ab, zahlt die monatliche Rate und stellt dem Arbeitnehmer das Fahrrad zur Verfügung. Durch die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer eine Sachleistung für den Zeitraum, in dem das Dienstrad zur Verfügung gestellt wird. Der Arbeitgeber behält sich vom Gehalt die Höhe der Leasingrate ein, dadurch ist die Teilnahme am Dienstradkonzept für den Arbeitgeber kostenneutral und nur mit wenig Aufwand verbunden. „Als Serviceleistung von lease-a-bike gibt es eine Muster-Zusatzvereinbarung zur Überlassung des Dienstfahrrades. Am Ende der Leasingzeit kann der Arbeitnehmer das Rad zu einem attraktiven Preis übernehmen“, erklärt Hellmons.
Claudia Hans erörterte die Herausforderungen der Mitarbeitersuche und -bindung. „Eine gute Arbeitgebermarke ist wichtig. Machen Sie sich Gedanken, was ihre Arbeitgeber-Attraktivität ausmacht und wecken Sie Emotionen“, appellierte Hans.
Gunter Wiesinger von ebit Steuerberatung rundete die Fachvorträge mit Inputs aus der steuerlichen Praxis ab.
„Viele Kunden fragen aktiv nach dem Konzept Dienstrad bei uns nach. Wir bieten Beratung und Umsetzung gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern an“, so Benedikt Hans und Thomas Thiard-Laforet, Geschäftsführer von Bentho eMobility.