Zum Inhalt springen
Weißer Kleintransporter im Ausschnitt in Rückansicht durch Stadtgebiet fahrend, Umgebung bewegungsunscharf
© photoschmidt | stock.adobe.com

NoVA Befreiung für N1 Fahrzeuge – ein Überblick und Update zu Pick-ups

Ab 1. Juli wird es zu Änderungen bei der NoVA kommen. In manchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, noch vor dem 30. Juni 2025 einen Kaufvertrag abzuschließen.

Lesedauer: 1 Minute

07.07.2025

N1 Fahrzeuge mit bis zu 3 Sitzplätzen unterliegen ab 1.7.2025 generell nicht mehr der NoVA Pflicht.

N1 Fahrzeuge mit mehr als 3, aber weniger als 10 Sitzplätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg sind ab 1.7.2025 NoVA befreit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Kastenwägen: geschlossener Aufbau, wenn sich hinter der zweiten Sitzreihe eine klimadichte Trennwand befindet (bedeutet flächig geschlossen, ein Netz oder Gitter sind nicht ausreichend), in dem dahinter befindlichen Laderaum muss ein Würfel mit einer Seitenlänge von mindestens 1m Platz finden und die Seitenfenster im Laderaum müssen verblecht sein.
  • Pritschenwägen: es muss ein geschlossener Bereich für Passagiere und eine Ladefläche von der Art eines Lastkraftwagens (mit seitlich klappbaren Bordwänden, ohne Radkästen, auch abnehmbar und kippbar) vorhanden sein.
  • Pick-ups: Fahrzeuge, bei denen ausschließlich eine nach hinten klappbare Bordwand vorhanden ist sind nur dann befreit, wenn eine Ladefläche, bei der die innere Länge auf dem Boden des für die Beförderung von Waren bestimmten Bereichs länger ist als 50% der Länge des Radstandes und eine einfache Ausstattung vorhanden ist. 

Wichtiger Hinweis für Pick-up Fahrzeuge:

Das BMF hat inzwischen eine Fachinformation zur NoVA-Änderung veröffentlicht: Fachinformation NoVA Kraftfahrzeugbegriff ab 1. Juli 2025

In dieser Fachinformation werden Merkmale genannt, die als Ausschlusskriterium für die NoVA-Befreiung gelten.

Da ab 1.7.2025 die Berechnungsformel für N1 Fahrzeuge wegfällt, ist ab diesem Zeitpunkt die Berechnung des Tarifs nach der M1 Formel notwendig. Dies wird zu einer deutlichen Erhöhung der NoVA für Pick-up Pritschenwägen ab Juli führen.

Achtung: Es ist leider davon auszugehen, dass der Begriff „einfache Ausstattung“ sehr restriktiv und streng ausgelegt wird. Bitte rechnen Sie daher damit, dass der Großteil der Pick-up Fahrzeuge weiterhin NoVA-pflichtig bleiben wird. Da ab 1.7.2025 die Berechnungsformel für N1 Fahrzeuge wegfällt, ist ab diesem Zeitpunkt die Berechnung des Tarifs nach der M1 Formel notwendig. Dies wird zu einer deutlichen Erhöhung der NoVA für Pick-up Pritschenwägen ab Juli führen.

Es ist uns allerdings gelungen eine Übergangsregelung zu erwirken!

Für Fahrzeuge, bei denen bis zum 30. Juni 2025 ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird und deren Lieferung oder innergemeinschaftlicher Erwerb spätestens bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt, kann weiterhin die bis zum 30. Juni 2025 geltende Rechtslage angewendet werden. Damit wird sichergestellt, dass Kaufentscheidungen, die unter den bisherigen Voraussetzungen getroffen wurden, nicht nachträglich steuerlich nachteilig behandelt werden.

Sollten Sie den Kauf eines Fahrzeuges überlegen, dass nicht unter die Nova-Befreiung fallen wird, dann könnte es günstig sein, wenn Sie noch bis 30. Juni 2025 einen Kaufvertrag abschließen.

Weitere interessante Artikel