Auf einem grauen Untergrund stehen vier graue Paragrafensymbole versetzt in einem Raum
© Steffen Kögler | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Änderung des Kostenersatzes für Zulassungsstellen

Lesedauer: 1 Minute

08.04.2025

Im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 56/2025 (Änderung des Kostenersatzes gemäß § 40b Abs. 7 KFG 1967) wurde die Valorisierung des Kostenersatzes für die Zulassungsstellen gemäß § 40b Abs 7 und 8 KFG 1967 auf Grund der Veränderung des Verbraucherpreisindex von mehr als 5 % mit 65,60 Euro kundgemacht.

Es handelt sich um einen den Zulassungsstellen zustehenden Kostenersatz für die Vornahme der Zulassung, für die Ausstellung des Zulassungsscheines bei einer eingeschränkten Zulassung, für die Bewilligung zur Durchführung von Überstellungsfahrten oder für die Ausgabe von Probefahrtkennzeichen. Diese Erhöhung tritt am 7.4.2025 in Kraft.

Weitere interessante Artikel
  • Eine Person in einem Sportoutfit hält mit beiden Händen über ihrem Kopf die Fahne des Landes Frankreich. Um den Hals trägt sie eine Medaille
    Frankreich - Verzögerungen und Wartezeiten im grenz­über­schreitenden Verkehr zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2024
    Weiterlesen
  • Die linke Hand einer Person hält mit den Fingern eine leuchtende Glühbirne. Die Hand ruht dabei mit dem Handrücken auf einem Tisch. Mit der rechten Hand tippt die Person in einen Taschenrechner. Vor ihr steht ein Laptop
    Wirtschaftskammer fordert Einfrieren der Strom- und Erdgasabgabe
    Weiterlesen