
Sondertransporte: Fahrzeugausstattung mit Klarglasleuchten gestattet
Klarstellung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
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Das Thema Klarglasleuchten wurde bei der letzten Ländertagung besprochen.
Als Ergebnis wurde unter anderem folgendes festgehalten:
„Da Leuchten in Klarglasoptik nicht blau sind, ist ein Abdecken bei Verlassen des Gebietes, für das die Blaulichtbewilligung ausgesprochen worden ist, nicht erforderlich.“
Diese Aussage könnte auch auf den gegenständlichen Fall umgelegt werden. Aus Sicht des BMK müssten diese Leuchten außerhalb der Begleitfahrten daher nicht abmontiert oder abgedeckt werden. Dieser Punkt ist für die nächste Änderung des SOTRA-Erlasses vorgemerkt.
Quelle:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Sektion IV, Abteilung ST1 Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich