Krankenkassenreform: Informationen für Augen- und Kontaktlinsenoptiker
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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
1. Kostenbeteiligung ab 1. Jänner 2020
Der Kostenanteil (Selbstbehalt) der Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten für Heilbehelfe und Hilfsmittel beträgt weiterhin grundsätzlich 10 %. Der Mindestkostenanteil wird ab 1. Jänner 2020 auf € 35,80 angehoben. Hinsichtlich Kostenanteilsbefreiungen kommt es zu keinen Änderungen gegenüber der derzeitigen Vorgehensweise.
Behelfe, die aus dem Titel der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt werden, sind vom Kostenanteil ausgenommen.
Der Kostenanteil (Selbstbehalt) der Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten für Sehbehelfe (Brillen und Kontaktlinsen) beträgt weiterhin grundsätzlich 10 %. Der Mindestkostenanteil wird ab 1. Jänner 2020 auf € 107,40 angehoben. Der Mindestkostenanteil für als Angehörige geltende Kinder bis 27 Jahre beträgt ab 1. Jänner 2020 € 35,80. Bei dem vom Kostenanteil befreiten Personenkreis, d.h. Kinder bis zum 15. Lebensjahr und Rezeptgebührenbefreiten, tritt keine Änderung ein.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich immer um Bruttobeträge!
2. Satzungsmäßige Höchstgrenzen ab 1. Jänner 2020
Ab 1. Jänner 2020 erfolgt die österreichweite Gleichschaltung der satzungsmäßigen Höchstgrenzen hinsichtlich Kostenübernahme für Heilbehelfe und Hilfsmittel sowie bei der Instandsetzung. Das bedeutet:
- einheitliche satzungsmäßige Höchstgrenze für Heilbehelfe und Hilfsmittel: 8-faches der täglichen Höchstbeitragsgrundlage, 2020: € 1.432,00
- einheitliche satzungsmäßige Höchstgrenze für Krankenfahrstühle und Hilfsmittel, die geeignet sind die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen: 20-faches der täglichen Höchstbeitragsgrundlage, 2020: € 3.580,00
3. Jahresabgrenzung
Die Rechnungsvorschriften verpflichten uns, Aufwendungen für das Jahr 2019 (= Leistungsdatum - Abgabe des Heilbehelfs/Hilfsmittels im Jahr 2019) bis Ende Februar 2020 zu erfassen.
Verrechnen Sie daher im Jänner und Februar 2020 Versorgungen der Jahre 2019 und 2020 getrennt, da wir Ihnen sonst die Abrechnung zur Teilung zurücksenden müssten.
Wichtig: Beachten Sie, dass alle Leistungen mit einem Abgabedatum ab 1. Jänner 2020 ausschließlich mit den neuen Tarifwerten für 2020 abzurechnen sind.
4. Neue UID-Nummer
Der ÖGK wurde die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ATU74552637 erteilt. Diese neue UID-Nummer ist für sämtliche Abrechnungen ab 1. Jänner 2020 zu übermitteln, auch dann, wenn es sich um Leistungen aus davorliegenden Abrechnungszeiträumen handelt.
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
- Schreiben BVAEB
- Informationsschreiben Optiker
- Informationsschreiben Kontaktlinsenoptiker samt Einverständniserklärung
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Informationen folgen in Kürze.