Hufbeschlagskurs Stadl Paura 2022/2023
Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag: Aktuelle Termine
Lesedauer: 2 Minuten
Im Pferdezentrum in Stadl Paura Schmiede, 4651 Stadl Paura, Stallamtsweg 1
findet aufgeteilt auf 2 Teile (insgesamt 12 Wochen) vom
1. Teil: Montag, 7. November 2022, 09:00 Uhr bis Donnerstag, 22. Dezember 2022
2. Teil: Montag, 9. Jänner 2023 bis Freitag, 10. Februar 2023
ein Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag (Hufbeschlagskurs) unter
der Leitung von Beschlagmeister Wilfried Wallner statt, der mit einer
Abschlussprüfung endet.
Für den Besuch der Hufschmiedekurse sind neben den Auswahlkriterien
praktische Kenntnisse notwendig. Diese sind durch eine Eignungsprüfung
nachzuweisen. Dabei ist ein Hufeisen vom Stab zu schmieden und auf einen zu
korrigierenden toten Huf aufzuschlagen.
Der Kurs wird mit maximal 12 Personen durchgeführt und erst ab einer
Anmeldezahl zum Zeitpunkt der Anmeldefrist von 8 Personen.
Anmeldefrist: 1. August 2022.
Anmeldung
Anmeldung bei der Bundesinnung der Metalltechniker
1040 Wien, Schaumburgergasse 20/4
Telefon: +43 (0)1 505 69 50 126
Telefax: +43 (0)1 253 303 393 20
Email: metalltechnik@bigr2.at
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung findet am Freitag, 2. September 2022, um 07:45 Uhr in
Stadl Paura statt. Anmeldung bei der Bundesinnung mit den gesetzlichen
Voraussetzungen bis spätestens 1. August 2022. Die Gebühr beträgt 180,00 Euro.
Folgende Unterlagen sind zum Eignungstest mitzubringen:
- Einladung der Bundesinnung
- Zahlungsbestätigung über die 180,00 Euro
- Zulassungsvoraussetzung der Bundesinnung
Kursgebühr
Die Kursgebühr inklusive Material und Prüfungsgebühr beträgt 7.175,00 Euro.
Bei Auslandsüberweisungen hat eine spesenfreie Überweisung zu erfolgen.
Unterkunft: Quartiere in der näheren Umgebung können auf Wunsch
reserviert werden. Arbeitskleidung, feste Schuhe und Schreibzeug sind mitzubringen.
Vorbereitungskurs
Es besteht die Möglichkeit eines Vorbereitungskurses unter der Leitung von Beschlagmeister Wilfried Wallner im Pferdezentrum Stadl-Paura.
Termin:
22.08.2022 bis 25.8.2022 und 29.8.2022 bis 1.9.2022
Kosten:
1.700,00 Euro
Anmeldungen:
Anmeldungen bitte direkt bei Wilfried Wallner tätigen:
Telefon +43 (0)664 441 17 47
Auswahlkriterien
Die Voraussetzungen sind durch den Nachweis einer entsprechenden Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung gegeben.
Die entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung ist nachzuweisen durch
- Zeugnisse über eine Lehrabschlussprüfung in den folgenden Lehrberufen:
- Baumaschinentechnik
- Bauschlosser
- Betriebsschlosser
- Büchsenmacher/in
- Chirurgieinstrumentenerzeuger
- Fahrzeugfertiger
- Hufschmied
- Hüttenwerkschlosser
- Karosseriebautechniker/in
- Karosseur
- Kälteanlagentechnik
- KFZ-Mechaniker
- Kraftfahrzeugtechnik
- Landmaschinenmechaniker
- Landmaschinentechniker
- Maschinenbautechnik
- Maschinenfertigungstechnik
- Maschinenmechanik
- Maschinenmechaniker
- Maschinenschlosser
- Mechaniker
- Mechatronik
- Messerschmied
- Metallbearbeitung
- Metalldesign
- Metalltechnik-Blechtechnik
- Metalltechnik-Fahrzeugbautechnik
- Metalltechnik-Maschinenbautechnik
- Metalltechnik-Metallbautechnik
- Metalltechnik-Metallbearbeitungstechnik
- Metalltechnik-Schmiedetechnik
- Metalltechnik-Stahlbautechnik
- Schlosser
- Schmied
- Stahlbauschlosser
- Universalschweißer
- Waffenmechaniker/in
- Werkzeugbautechnik
- Werkzeugmaschineur
- Werkzeugmechanik
- Zerspanungstechnik
oder
- Abschluss einer HTL für Maschinenbau oder Fachschule/Werkmeisterschule für Maschinenbau
oder
- Nachweis über eine praktische, fachlich einschlägige Tätigkeit in vollzeitlichem Beschäftigungsausmaß über mindestens 1 Jahr in einem Unternehmen aus dem Gewerbe
- Huf- und Klauenbeschlag
Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung einer Sozialversicherung sowie durch ein entsprechendes Arbeitszeugnis zu erbringen. Teilzeitbeschäftigungen sind zulässig, erfordern jedoch eine entsprechend längere Beschäftigungsdauer, sodass ein Versicherungsnachweis über mindestens 2002 Stunden gegeben ist.
Nicht mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossene Lehrzeiten zählen nicht als entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung.
Eine Stellungnahme betreffend Nachweis der Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung ist ausschließlich von der Bundesinnung auszustellen.
Der Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag vermittelt die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß §16 der Teilgewerbeverordnung 1998 (mit Gewerbeordnungsreform 2017 aufgehoben) zur Erlangung der Gewerbeberechtigung für das Teilgewerbe "Huf- und Klauenbeschlag" (nunmehr freies Gewerbe).
Stand: 20.05.2022