Unwetter September 2024
Unternehmensliste des Bereiches Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Lesedauer: 3 Minuten
1. Unwetter September 2024 – Brancheninfos
In den letzten Tagen ist es mit Hilfe vieler Beteiligter gelungen einige Erleichterungen und Unterstützungen für unsere Betriebe bzw. auch deren Kunden zu bekommen.
Hier ein kurzer Überblick:
Erlässe zu Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten für Niederösterreich und Steiermark
Sowohl für Niederösterreich als auch für die Steiermark wurden per Erlass Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten herausgegeben.
In beiden Fällen gelten die Ausnahmen für den Zeitraum vom 13.9. bis 12.10.2024 für Fahrzeuge, die für Aufräumarbeiten nach Unwettern eingesetzt wurden.
Für die Steiermark gilt der Erlass eingeschränkt für die Bezirke Hartberg, Fürstenfeld, Weiz, Graz Umgebung und Bruck Mürzzuschlag. In Niederösterreich ist davon das gesamte Landesgebiet umfasst.
Erlass für die Steiermark (GZ: 2024 – 0.675.620)
Erlass für Niederösterreich (GZ: 2024 - 0.681.620)
„Wichtige Klarstellung zum Handwerkerbonus und den Unwetterschäden im September
Im Zuge der letzten Unwetter im September und den damit verbundenen Handwerksleistungen möchten wir Sie über eine wichtige Klarstellung zum Handwerkerbonus informieren.
Korrektur: Abfallsammlung und -behandlung nicht förderfähig
In unserem Sondernewsletter vom 20.09.2024 haben wir die Abfallsammlung und -behandlung als förderfähig im Rahmen des Handwerkerbonus angegeben. Dies möchten wir hiermit richtigstellen: Entsorgungskosten zählen nicht zu den förderfähigen Arbeitsleistungen im Rahmen des Handwerkerbonus.
Was ist förderfähig?
Im Rahmen des Handwerkerbonus sind folgende Leistungen grundsätzlich förderfähig:
- Abwasserbehandlung
- Entrümpelung, jedoch nur die Räumung – der Abtransport der Abfälle ist nicht förderfähig.
- Kanalräumung und die Wartung von Abscheide- und Kläranlagen
Wichtiger Hinweis:
Wir bitten Sie, dies bei der Beratung Ihrer Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Kosten für die reine Arbeitsleistung auf den Rechnungen deutlich von nicht förderfähigen Kosten, wie Anfahrt oder Entsorgung, getrennt ausgewiesen werden.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Arbeitsleistungen, die bereits durch den Katastrophenfonds, andere Unterstützungsinstrumente oder Versicherungen abgedeckt sind, nicht zusätzlich durch den Handwerkerbonus gefördert werden. Bitte informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden entsprechend, um etwaige Unklarheiten zu vermeiden.“
Wichtiger Hinweis zur ALSAG Befreiung für Abfälle, die unmittelbar durch Katastrophenereignisse, angefallen sind:
Das Ablagern, Verbrennen etc. von Abfällen, die unmittelbar durch Katastrophenereignisse wie zB Hochwässer angefallen sind, sind gem. § 3 Abs. 4 ALSAG 1989 von der ALSAG Beitragspflicht ausgenommen.
Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung der Gemeinde, in der das Katastrophenereignis stattgefunden hat. Ebenso ist der Abgabenvorteil nachweislich (zB auf Rechnungen, Lieferscheinen) an den Geschädigten des Katastrophenereignisses weiterzugeben.
Informationen des BMK bezüglich der Zwischenlagerung von Siedlungsabfällen und ähnlichen Gewerbeabfällen:
Seitens des BMK wird darauf hingewiesen, dass die Zwischenlagerung von Siedlungsabfällen und ähnlichen Gewerbeabfällen auf Deponien gemäß dem §34a Deponieverordnung erfolgen kann. Zudem kann die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Containern erfolgen. Die Container können im Sinne des § 15 Abs. 3 AWG 2002 als ein für die Sammlung geeigneter Ort angesehen werden.
In einem Schreiben des BMK an alle Ämter der Landesregierungen ersuchte das BMK die zuständigen Genehmigungsbehörden, Anträge von Anlagenbetreibern auf (zeitlich beschränkte) Erweiterungen von Lagerkapazitäten möglichst wohlwollend und zeitnah zu behandeln. Es wurde auch um eine entsprechend pragmatische Herangehensweise bei der Überprüfung von faktisch bedingten Zwischenlagern ersucht.
Notifizierungen für Abfallverbringungen ins Ausland zur Abdeckung von Entsorgungsengpässen:
Das BMK gab bekannt, dass eingereichte Notifizierungen für Abfallverbringungen ins Ausland zur Abdeckung von Entsorgungsengpässen in Folge ausgefallener Behandlungsanlagen vordringlich behandelt werden.
2. Liste „Unternehmen helfen Privaten“
Auf Grund der aktuellen Wetterbedingungen im September 2024 sind viele Menschen und Unternehmen v.a. in der Region OÖ, NÖ & Wien in Not.
Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement hat daher dazu aufgerufen, dass sich Mitgliedsbetriebe melden sollen, die Kapazitäten frei haben, um in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien Ihre Dienste bezüglich der folgenden Bereiche anzubieten:
- Mulden- und Containerdienst für Räumung von Kellern, Sperrmüll
- Saugwägen
- Kehrwägen
Die eingelangten Rückmeldungen unserer Mitgliedsbetriebe haben wir in einer Liste zusammengefasst:
↓ Liste „Unternehmen helfen Privaten“ (PDF)Die gegenständliche Liste wird laufend aktualisiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme der Leistungen die Leistungskonditionen individuell mit der jeweiligen Firma zu vereinbaren sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Firmen auf dieser Liste Ihre Dienste kostenlos erbringen.