Bagatellsteuern ersatzlos streichen

Position der WKÖ 2020

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Aktualisiert am 13.03.2023

Bei Bagatellsteuern zahlen Steuerzahler und Finanzverwaltung drauf: Als nationale Einzelmaßnahmen belasten diese Steuern wichtige österreichische Branchen im internationalen Wettbewerb. Außerdem sind sie in der administrativen Abwicklung außergewöhnlich aufwendig. Ihre ersatzlose Streichung ist ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung des österreichischen Steuersystems.

Gestrichen werden sollen:

  • Bestandvertragsgebühr für gewerbliche Mieten und Leasing
  • weitere Rechtsgeschäftsgebühren des Gebührengesetzes (z. B. Gebühren für Vergleiche, Zessionen, Bürgschaftserklärungen)
  • Werbeabgabe
  • Schaumweinsteuer
  • Flugabgabe

Mehr Infos: WKÖ Forderungen