Einzelunternehmen und Personengesellschaften entlasten
Position der WKÖ 2020
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Aktualisiert am 13.03.2023
Parallel zur Senkung der Körperschaftsteuer müssen auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften im KMU-Bereich fair entlastet werden – und zwar über den Gewinnfreibetrag. Er wurde als Äquivalent zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Gehalts bei Arbeitnehmern eingeführt. Mit dem Gewinnfreibetrag werden zudem Eigenkapitalbildung und Investitionstätigkeit gefördert. Er soll künftig auch für die verstärkte Förderung von grünen Investitionen eingesetzt werden.
Konkrete Entlastungsmaßnahmen sind:
- Anhebung der Grenze für den Grundfreibetrag auf 100.000 Euro
- Anhebung des Gewinnfreibetrags von 13 % auf 15 % (allenfalls höherer Prozentsatz zur verstärkten Förderung grüner Investitionen)
- Abschaffung der Einschleifregelung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bei grünen Investitionen
- Weiterführung des KMU-Unterstützungsfaktors zur Sicherstellung einer günstigeren KMU-Finanzierung
Mehr Infos: WKÖ Forderungen