Körperschaftsteuer senken
Position der WKÖ 2020
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Aktualisiert am 13.03.2023
Mit 25 % liegt der österreichische Körperschaftsteuersatz weit über dem europäischen Durchschnitt. Er ist der achthöchste der EU. Ein derart hoher Körperschaftsteuersatz hat negative Effekte auf Produktivität, Investitionen und Wachstum. Er bremst auch den technologischen Wandel. Der Steuersatz hat zudem große Signalwirkung bei der Standortwahl. Die letzte steuerliche Entlastung bei der Körperschaftsteuer fand vor 15 Jahren statt. Eine deutliche Senkung des KöSt-Satzes beeinflusst das Wirtschaftswachstum positiv. Dadurch finanziert sich die Entlastung zu einem hohen Anteil selbst.
Notwendig sind daher:
- die (schrittweise) Senkung des KöSt-Satzes in Richtung 19 %
- die Abschaffung der Mindest-KöSt (die zu entrichten ist, auch wenn kein Gewinn erzielt wird) zur Stärkung kleinerer und ertragsschwacher Kapitalgesellschaften
- bei der Weiterentwicklung der steuerlichen Regelungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeit (insbesondere in der Digitalwirtschaft) ein Level Playing Field und somit Chancengerechtigkeit und Fairness für heimische Unternehmen sicherstellen (statt nationaler Alleingänge Lösung auf OECD- bzw. EU-Ebene anstreben, die hohe Rechtsbefolgungskosten, administrativen Aufwand und Rechtsunsicherheit vermeidet
Mehr Infos: WKÖ Forderungen