Sujet Wirtschaftspanorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 47/2024

Ausgabe 20. Dezember

Lesedauer: 13 Minuten

20.12.2024

Im Brennpunkt


Europäischer Rat: Die EU zwischen geopolitischen Konflikten, Krisenvorsorge, Migration und Erweiterung

In einem Raum mit einem großen runden Tisch sitzen viele Personen. Vor jeder Person ist ein Mikrofon. Auf dem Bild steht EU Wirtschaftspanorama, Im Brennpunkt, Europäischer Rat, Die EU zwischen geopolitischen Konflikten, Krisenvorsorge, Migration und Erweiterung
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Diese Woche haben sich Europas Staats- und Regierungschefs noch ein letztes Mal in 2024 zum Europäischen Rat getroffen. Der Gipfel stand erstmals unter der Leitung des neuen Präsidenten und früheren portugiesischen Ministerpräsidenten Antonio Costa. Auf der Tagesordnung standen die Position der EU in der Welt, die aktuelle Situation im Nahen Osten, Resilienz und Vorsorge, Krisenprävention und Krisenreaktion, Migration sowie außenpolitische Fragen.

Im Mittelpunkt der Debatte stand der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine – daran nahm auch der ukrainische Präsidenten Wolodymyr Selenskyj teil. In einer gemeinsamen Schlussfolgerung bekräftigten die Teilnehmenden ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Diese Bekenntnisse sowie europäische Partnerschaften gewinnen aufgrund der sich verändernden geopolitischen Lage und auch dem Regierungswechsel in den USA eine neue Bedeutung.

Europa muss neue Partnerschaften schließen

Die künftigen Beziehungen zu den USA in ihren verschiedenen Dimensionen waren ebenso wichtiges Gesprächsthema zwischen den Staats- und Regierungschefs. Beispielsweise könnten mögliche neue US-Zölle auf europäische Waren Europas Außenhandel bremsen und das EU-BIP senken. Bereits bei gegenseitigen Zöllen von 10 Prozent zwischen den USA und der EU ist in den kommenden vier Jahren ein Rückgang des EU-BIP von insgesamt 2,9 Prozent laut IW Köln zu erwarten. Das würde für Europa einen Wohlstandsverlust von 420 Milliarden Euro bedeuten.

Derartige Veränderungen macht das Erschließen neuer Absatzmärkte und Partnerschaften umso wichtiger. Dazu gehört auch das am Gipfel diskutierte Mercosur-Abkommen. Für WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf wäre ein Abschluss „eine historische Möglichkeit, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Südamerika und Europa zu vertiefen und in geopolitisch unsicheren Zeiten ein starkes Zeichen der Zusammenarbeit zu setzen.“  Einen detaillierten Bericht über den europäischen Rat hat die Abteilung für Europapolitik der WKÖ erstellt.

Westbalkan ist für Europa und Österreich ein starker Partner

Apropos Partnerschaften: Am Tag zuvor haben sich Europas Staats- und Regierungschefs mit den Staatsspitzen der Westbalkanstaaten zum letzten EU-Westbalkan-Gipfel in 2024 getroffen. Im Rahmen des Gipfels wurde die Brüsseler Erklärung unterzeichnet, in der sich alle Teilenehmenden zur Zugehörigkeit des Westbalkans zur EU sowie zu strategischer Partnerschaft und Beitrittsperspektive bekennen.

In der Erklärung sind auch mehrere Zielvorgaben enthalten, beispielsweise die Umsetzung der Reformagenden im Rahmen der Wachstumsfazilität für den Westbalkan sowie die Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes in der Region. Diese Woche wurden zudem weitere Schritte zum EU-Beitritt von zwei Westbalkanstaaten getan. Montag fand die Beitrittskonferenz mit Montenegro zur Schließung der Kapitel Geistiges Eigentum, Medien sowie Unternehmertum und Industriepolitik statt. Am Dienstag folgte die Beitrittskonferenz mit Albanien zur Eröffnung von fünf wichtigen Verhandlungskapiteln, sogenannten “fundamentals”.

Die heimische Wirtschaft sieht die Annäherung des Westbalkans an die EU positiv. Österreichische Unternehmen sind mit der Region eng verbunden. Österreich als Exportnation hat noch von jeder EU-Erweiterung wirtschaftlich profitiert.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Rechtsstaatlichkeit


Rechnungshof: EU-Vertragsverletzungsverfahren dauern zu lange

Auf einer hölzernen Oberfläche stehen im Vordergrund zwei kleine Holzfiguren, zwischen deren Köpfen ein Holzwürfel gehalten wird, auf dem ein Paragrafensymbol ist. Im Hintergrund stehen weitere Holzfiguren
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Der Europäische Rechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht die nach wie vor lange Dauer von EU-Vertragsverletzungsverfahren kritisiert. Positiv angemerkt wird, dass die EU-Kommission die Methodik zur Aufdeckung und Behebung von Verstößen gegen das EU-Recht verbessert hat. Ebenso werden die Verfahren mittlerweile meist beigelegt, bevor die Kommission finanzielle Sanktionen vorschlagen muss. Trotzdem gibt es nach Feststellung der EU-Prüfer:innen auch Fälle, in denen EU-Länder jahrelang Strafen gezahlt haben, anstatt die Verstöße zu beheben.

Die EU-Kommission hat laut Rechnungshofbericht auch Schwierigkeiten, ihre selbstgesetzten Benchmarks einzuhalten. Beispielsweise sind bei der Hälfte der untersuchten Kontrollen die Fristen überschritten worden. Das Gleiche gilt für Beschwerdefälle, deren Prüfung Monate und deren Abschluss sogar Jahre in Anspruch nehmen kann. Auch EU-Pilotverfahren, die durchgeführt wurden, dauerten im Durchschnitt länger als zwei Jahre. Dabei handelt es sich um informelle Gespräche zwischen der EU-Kommission und den betroffenen Mitgliedstaaten, welche anstatt eines Vertragsverletzungsverfahrens gestartet werden können. Sie sind in der Regel schneller als Vertragsverletzungsverfahren und eignen sich besonders bei technischen und unklaren Streitigkeiten.

Die Rechnungshofprüfer:innen empfehlen der EU-Kommission unter anderem, die Planung und Dokumentation von Umsetzungs- und Konformitätsprüfungen zu verbessern sowie die Abwicklung von Beschwerden, Petitionen, des EU-Pilot-Dialogs sowie von Vertragsverletzungsverfahren effizienter zu gestalten.

Der Bericht des Europäischen Rechnungshofs stützt eine wichtige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft sind die bestehenden Instrumente zur Rechtsdurchsetzung, wozu auch die Vertragsverletzungsverfahren gehören, zu langwierig. Vorhandene Instrumente der EU-Kommission bei Binnenmarktverstößen wie Vertragsverletzungsverfahren müssen beschleunigt und effizienter gestaltet werden. Außerdem sollen EU-Pilotverfahren stärker genutzt werden.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt


Neues Instrument soll die Entwicklung grenzüberschreitender Regionen fördern

Zwei sich schüttelnde Hände im Vordergrund. Dahinter ist die Flagge der Europäischen Union
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Diese Woche haben die Verhandler:innen von Rat und Parlament eine vorläufige Einigung zu einem neuen Instrument für Entwicklung und Wachstum in den Grenzregionen der EU erzielt. „BRIDGEforEU“ soll die Entwicklung von Grenzregionen unterstützen, indem es die Suche nach Lösungen für ihre Herausforderungen, wie die Entwicklung der Infrastruktur und die Verwaltung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen erleichtert. 

Die Mitgliedsstaaten sollen frei entscheiden können, ob sie Koordinierungsstellen für grenzüberschreitende Dossiers einrichten und wie sie grenzüberschreitende Hindernisse beseitigen. Diejenigen Mitgliedstaaten, die keine grenzüberschreitenden Koordinierungsstellen einrichten wollen, werden nur begrenzte Meldepflichten haben. Inselstaaten sind davon ausgenommen.

Obwohl die Verordnung nicht für Grenzregionen in Drittländern gelten wird, ermöglicht sie den Mitgliedstaaten, den Koordinierungsstellen gleichwertige Verfahren für grenzübergreifende Regionen mit Drittstaaten zu schaffen. 

Ziel der Beseitigung von grenzüberschreitenden Hindernissen ist es, den EU-Binnenmarkt zu verbessern. In einer von der EU-Kommission finanzierten Studie wird geschätzt, dass die Beseitigung von 20 Prozent der derzeitigen rechtlichen und administrativen Hindernisse das EU-BIP um 2 Prozent steigern und mehr als eine Million Arbeitsplätze in den Grenzregionen schaffen könnte. Es gibt bereits eine Reihe von Initiativen zugunsten von Grenzregionen, beispielsweise das 2018 gestartete Projekt b-solutions. Expert:innen unterstützen dabei öffentliche Einrichtungen und grenzübergreifende Institutionen bei der Identifizierung und Lösung grenzüberschreitender rechtlicher und administrativer Hindernisse. 

Die vorläufige Vereinbarung zu BRIDGEforEU muss rechtlich und sprachlich geprüft und von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Finanzen & Kapitalmärkte


Trilogeinigung zum Bürokratieabbau bei Finanzdienstleistungen erzielt

Nahaufnahme einer hinter einem Tisch sitzenden Person, die ihren linken Zeigefinger auf einem Taschenrechner hat. Die rechte Hand hält ein Papier und einen Stift. Auf dem Tisch liegen mit Statistiken und Diagrammen bedruckte Zettel
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Die Verhandler:innen von Rat und Parlament haben diese Woche eine vorläufige Trilogeinigung zur Reporting Requirements Regulation erzielt. Damit sollen bestimmte Berichtspflichten im Bereich der Finanzdienstleistungen und Investitionsförderung vereinfacht werden. Ebenso sollen neue Meldepflichten eingeschränkt werden.

Der Informationsaustausch sollte den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) obliegen. Sie sollen die von den zuständigen nationalen Behörden erhaltenen Informationen an andere ESAs sowie an Behörden der Mitgliedstaaten weitergeben. Auch der einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB), der Einheitliche Aufsichtsmechanismus der EZB (SSM) sowie die neu geschaffene Behörde für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) werden in den Anwendungsbereich der Datenaustauschvereinbarung aufgenommen. Nationale Aufsichtsbehörden können auf freiwilliger Basis in den Informationsaustausch miteinbezogen werden. Der Umfang des Austauschs wird auf jene Informationen beschränkt, die sich nur aus dem EU-Recht ergeben.

Außerdem soll die „einmalige Meldung“ eingeführt werden. Das bedeutet, dass außer in dringlichen Anfragen Behörden erst prüfen müssen, ob Informationen bereits bei anderen Behörden vorliegen, bevor sie diese von Finanzinstituten anfordern.

Weiters soll die Häufigkeit der Berichterstattung bei InvestEU- Programmen von halbjährlich auf jährlich zu reduziert werden. Hierdurch wird sich der Verwaltungsaufwand der Durchführungspartner und damit indirekt auch der Unternehmen und KMU verringern. Die vorläufige Einigung muss nun von Rat und Parlament bestätigt werden, bevor sie formell angenommen werden kann.

Ansprechpartner: Felix Müller


Nachhaltigkeit


Recycling, Pfand und Co.: Verpackungsverordnung formell angenommen

Detailansicht liegend aufeinandergestapelter blauer Plastikflaschen mit roten Schraubverschlüssen
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Die zuständigen EU-Minister:innen haben diese Woche die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung formell angenommen. Damit werden unter anderem Wiederverwertungsziele, Einschränkungen für die Nutzung von Einwegverpackungen sowie Regeln zur Verringerung von Verpackungsabfall über den ganzen Verpackungszyklus hinweg eingeführt. Beispielsweise sollen Einwegplastikflaschen bis 2040 in den Mitgliedstaaten einen Mindestanteil an Recyclingmaterial von 65 Prozent haben.

Zudem werden, zur Vermeidung schädlicher Gesundheitsauswirkungen, Beschränkungen für die Nutzung von per- und polyfluorierten Alkylstoffen (PFAS) für Lebensmittelkontaktmaterialien eingeführt. PFAS werden unter anderem zur Herstellung von schmutz- und fettabweisender Verpackung hergestellt. Ihre Stabilität macht sie jedoch schwer abbaubar.

Ebenso werden in bestimmten Fällen Beschränkungen für Einwegsverpackungen aus Kunststoff eingeführt. Dazu zählen Einweg-Plastikverpackungen für Obst und Gemüse, für Lebensmittel und Getränke, Gewürze und Soßen im HORECA-Sektor, für kleine Kosmetik- und Toilettenartikel, (z. B. Shampoo- oder Bodylotion-Flaschen), und für sehr leichte Plastiktüten (z. B. solche, die auf Märkten für lose Lebensmittel angeboten werden).

Für 2030 bzw. 2040 werden verbindliche Wiederbefüllungsquoten festgelegt. Diese variieren je nach Art der Verpackung, beispielweise 40 Prozent für Transport- und Verkaufsverpackungen oder 10 Prozent für Sammelverpackungen. Auch das Verpackungsmaterial ist entscheidend, beispielsweise sind Kartonverpackungen von bestimmten Regelungen ausgenommen. Zusätzlich sollen Unternehmen, die Lebensmittel als Take-Away anbieten, Kund:innen die Möglichkeit geben, ihre eigenen Verpackungscontainer für Heiß- und Kaltgetränke sowie für fertig zubereitete Speisen zu bringen und ohne Aufpreis zu nutzen.

Die Mitgliedstaaten sollen bis 1.1.2029 Pfandsysteme für Kunststoff- und Metallbehältnisse einführen. In Österreich startet das Pfandsystem am 1.1.2025. Die Verordnung muss nun noch offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und wird 18 Monate später angewandt.

Ansprechpartner: Clemens Rosenmayr


Entwaldungsverordnung: Rat und Parlament segnen Verschiebung ab

Vogelperspektive eines Nadelbaumwaldes
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Die Abgeordneten des EU-Parlaments sowie die zuständigen Minister:innen im Rat haben diese Woche dafür gestimmt, den Beginn der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu verschieben. Das Gesetz ist bereits in Kraft, wird damit jedoch erst ab 30. Dezember 2025 für Groß- und mittlere Unternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anwendbar sein. Ursprünglich sollte die Anwendung der EUDR am 30. Dezember 2024, also bereits in wenigen Tagen, starten. Bestimmungen der Verordnung wären aber weder von Unternehmen noch von Handelspartner:innen in Drittstaaten rechtzeitig umsetzbar gewesen.

„Das Votum des Europäischen Parlaments zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr ist ein notwendiger Schritt, um Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung dieser komplexen Vorgaben zu geben“, erklärt dazu WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Dieses zusätzliche Jahr ist entscheidend, um die Einhaltung der Regeln besser vorzubereiten und unkontrollierbare Störungen in den Lieferketten zu vermeiden.“

Die WKÖ unterstützt das Ziel der Verordnung, globale Entwaldung zu minimieren. Doch die Umsetzung bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. „Die aktuellen Vorgaben sind nicht praxistauglich und belasten viele wichtige Branchen mit noch mehr Bürokratie beim Export, Import aber auch nur beim Inlandsgeschäft“, betont Kopf. Die WKÖ fordert Nachbesserungen, um unnötige Kosten und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, sowie eine rasche Veröffentlichung begleitender Leitlinien für mehr Planungssicherheit.

Ansprechpartner: Clemens Rosenmayr


WKÖ-Veranstaltung


Jetzt zum CLP-Webinar am 16. Jänner 2025 anmelden!

Die Umsetzung der aktuellen Novelle der CLP-Verordnung steht an. Einiges wird sich beim Kennzeichnungsetikett ändern, neue Werbebestimmungen sind vorgesehen. Spezielle Regelungen wird es für wiederbefüllbare Systeme, sowie die digitale Kennzeichnung geben. Auch das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis soll optimiert werden, neue Gefahrenklassen sind zu beachten. In einem eigenen Webinar am 16. Jänner 2025 stellt die WKÖ die anstehenden Änderungen und Fristen vor. Das soll Unternehmen dabei helfen, Prioritäten zu setzen.

Alle Infos und den Link zur Anmeldung



Kurz & bündig


Pauschalreiserichtlinie: Rat legt allgemeine Ausrichtung fest

Der Rat hat heute sein Verhandlungsmandat für die Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie festgelegt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Bestimmungen der geltenden Richtlinie in der Praxis für die betroffenen Unternehmer:innen sehr komplex sind. Die Hotellerie ist insbesondere in Österreich durch kleinstrukturierte familiengeführte Betriebe geprägt, die nicht auf eine eigene Rechtsabteilung zurückgreifen können. Ähnlich verhält es sich in Österreichs Reisebürobranche. Vor diesem Hintergrund und unserem Anliegen, zusätzliche Belastungen hintanzuhalten, ist es zu begrüßen, dass die von der Kommission vorgeschlagene Ausdehnung der Pauschalreisedefinition, z.B. durch Buchung einer weiteren Leistung innerhalb von 3 oder 24 Stunden nach Buchung der ersten Reiseleistung, im Rat nicht akzeptiert, sondern gestrichen wurde. Die inhaltlichen Arbeiten im Europäischen Parlament sind zu diesem Vorschlag noch am Beginn und werden im ersten Halbjahr 2025 durchstarten.


Dialog zur Zukunft der EU-Automobilindustrie soll im Jänner 2025 starten

Der Dialog soll Interessengruppen der gesamten Branche zusammenführen, darunter europäische Automobilunternehmen, Infrastrukturanbieter:innen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände sowie Teile der automobilen Wertschöpfungskette und andere Interessengruppen. Diskutiert wird unter anderem die Förderung der datengetriebenen Innovation und Digitalisierung im Sektor, wozu unter anderem KI und autonomes Fahren gehören. Weitere Themen sind eine Vereinfachung und Modernisierung des Rechtsrahmens, die Unterstützung der Dekarbonisierung des Sektors sowie eine größere Resilienz entlang der Wertschöpfungskette. Im Anschluss an den formellen Start des Dialogs sollen im Rahmen einer Reihe thematischer Treffen rasch Maßnahmen zur Stärkung des Sektors vorgeschlagen und umgesetzt werden.


Jobs+Jobs+Jobs


Eurojust sucht Head of Corporate Affairs Unit

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht:

  • Head of Corporate Affairs Unit 
    Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: 24/EJ/16, Deadline for applications: 06/01/2025

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Eurojust sucht Head of Casework Unit

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht:

  • Head of Corporate Affairs Unit 
    Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: 24/EJ/17, Deadline for applications: 06/01/2025

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Senior Specialist

Die Europäische Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) sucht:

  • Senior Specialist – EC3 Operations – AP Cyborg/AP Twins Team – EC3 Operations Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Deadline for applications: 06/01/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Cybersecurity Technical Expert

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Cybersecurity Technical Expert
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: OPER TA-76-2024, Deadline for applications: 06/01/2025, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Secure Satellite Telecommunications Service Manager

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:

  • Secure Satellite Telecommunications Service Manager
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2024/AD/020, Deadline for applications: 07/01/2025, 11:59 am (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Space Situational Awareness Officer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:

  • Secure Satellite Telecommunications Service Manager
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2024/AD/021, Deadline for applications: 07/01/2025, 11:59 am (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ETF sucht Cybersecurity and Information Security Specialist

Die Europäische Stiftung für Berufsausbildung (ETF) mit Sitz in Turin (Italien) sucht:

  • Cybersecurity and Information Security Specialist
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ETF/REC/24/05, Deadline for applications: 07/01/2025, 24:00 (Turin time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRA sucht Human Resources Assistant

Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) mit Sitz in Wien sucht:

  • Human Resources Assistant
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: FRA-TA-HRA-AST3-2024, Deadline for applications: 09/01/2025, 13:00

Weitere Informationen sind online abrufbar.


LISA sucht Information Technology Officer

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • Information Technology Officer – Solutions Expertise (Biometrics)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Deadline for applications: 16/01/2025, 11:59 am (Strasbourg time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht Project Management Officer

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht:

  • Project Management Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: 24/EJ/18, Deadline for applications: 17/01/2025, 11:59 am (CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROPOL sucht Senior Specialist

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände)

  • Senior Specialist – Integration Architect, Architecture Team, ICT Strategy & Execution Coordination Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: Europol/2024/TA/AD8/669, Deadline for applications: 18/01/2025, 23:59 am (CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


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Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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