
Änderung der Zusendeadresse
Geben Sie uns Ihre neue Adresse bekannt!
Lesedauer: 1 Minute
24.04.2023
Informieren Sie das Mitgliederdatenservice Ihrer Wirtschaftskammer über Ihre neue Firmenadresse bzw. Zusendeadresse. Die Änderung bewirkt, dass alle Zusendungen der Wirtschaftskammer grundsätzlich auf die neue Adresse zugestellt werden. Ausgenommen sind Zusendungen, die direkt an Ihre Betriebsstandorte adressiert sind.
Gerne können Sie sich auch an Ihre zuständige Fachorganisation wenden, welche die Daten an die entsprechende Stelle weiterleitet.
Achtung: Wenn Sie Ihren Standort verlegen möchten, reicht die Meldung an das Mitgliederdatenservice nicht aus. Eine Standortverlegung muss rechtzeitig der zuständigen Gewerbebehörde gemeldet werden!