Schwangere Person sitzt freudig bei einem Wohnzimmertisch und arbeitet mit einem Laptop während im Hintergrund eine Couch sowie Pflanzen stehen
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Gebühren, Zahlungspflichten u. Sozialleistungen 2022

Gebühren - Zahlungspflichten - Sozialleistungen für Mutterschaft/Kinder - Ausgleichszulage - Pflegegeld

Lesedauer: 1 Minute

Gebühren

Verschiedene Gebühren (ASVG/GSVG)
Rezeptgebühr € 6,65
Service- Entgelt für E-Card / Jahr € 12,95*
Mindestbetrag für Heilbehelfe € 37,80

*wird im November 2022 eingehoben

Zahlungspflichten

Zuzahlungen (ASVG/GSVG)

Reha-Aufenthalt bei Bruttoeinkünften

mehr als € 1.030,49 bis € 1.611,87 / Monat

bis € 2.193,26 / Monat

bei höheren Einkünften

 

täglich € 9,09

täglich € 15,58

täglich € 22,08

Gesundheitsvorsorge siehe Reha-Aufenthalt

Sozialleistungen Mutterschaft/Kinder

Wochengeld/GSVG täglich € 57,89
Kinderzuschuss monatlich € 29,07

 

Kinderbetreuungsgeld

Pauschales Kinderbetreuungsgeld:

365 bis 851 Tage

(456 bis 1.063 Tage bei Teilung mit Partner)

 

 

 

 

Zuverdienstgrenze

 

täglich bei kürzester Bezugsdauer von 365 (456) Tagen: € 33,88 = monatlich ca. € 1.016,-

täglich bei längster Bezugsdauer von 851 (1.063) Tagen: € 14,53 = monatlich ca. € 436,-

Die Höhe des jeweiligen Tagesbetrages ergibt sich automatisch aus der individuellen Anspruchsdauer.
Je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag.

jährlich € 16.200,00

oder 60 % des letzten Einkommens

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

12./14. Lebensmonat

 

Zuverdienstgrenze

80 % des letzten Nettoeinkommens

mindestens täglich € 33,88 = monatlich ca. € 1.016,-

höchstens täglich € 66,- = monatlich ca. € 1.980,-

jährlich € 7.600,-

 


Tipp!

Nähere Informationen zu Zuverdienstgrenzen siehe unsere Info „Nebenverdienstmöglichkeiten“!


Ausgleichszulage

 

Beträge monatlich

Alleinstehende

€ 1.030,49

Ehepaare

€ 1.625,71

Vollwaisen bis 24 Jahre € 569,11
über 24 Jahre € 11.030,49
Halbwaisen bis 24 Jahre

€ 379,02

über 24 Jahre

€ 673,53

Anrechnung volle freie Station

€ 309,93

Freibetrag bei Bezug einer Lehrlingsentschädigung

€ 245,20

AZ Erhöhung pro Kind

€ 159,00

Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus

  Bonus
(maximal)

Eigenpensionsbezieher mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • bis € 1.141,83 Gesamteinkommen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 1.364,11 Gesamteinkommen und mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 1.841,29 Gesamteinkommen (samt Nettoeinkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten/eingetragenen Partners), wenn die versicherte Person mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben hat.

 

€ 155,36

 

€ 396,21

 

€ 395,78

Pflegegeld

Stufe Betrag monatlich
1 € 165,40
2 € 305,00
3 € 475,20
4 € 712,70
5 € 968,10
6 € 1.351,80
7 € 1.776,50

Stand: 04.01.2022