Oberösterreich: Lärmschutzförderung
Lärmberater:innen erstellen Fachgutachten – ausschließlich für aktive Mitglieder Wirtschaftskammer
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründer:
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Förderungszweck
Im Zuge der Betriebsanlagengenehmigung wird unter gewissen Voraussetzungen die Erstellung eines Lärmprojekts verlangt. Ebenso kann die Behörde anordnen, dass Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft setzen müssen.
Lärmberater erstellen dazu die entsprechenden Unterlagen. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOOe) unterstützt hier mit dem Förderangebot LÄRMSCHUTZ 2023
Förderungsgegenstand
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
- Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation (Umgebungslärm und/oder Betriebslärm)
- Vorschläge zur Senkung der Lärmbelastung durch den Betrieb
- Erstellung eines Lärmprojekts für eine Betriebsanlagengenehmigung
Ausschlussgrund
- Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde.
- Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.
Art und Ausmaß der Förderung
Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. € 750,- durch die WKOOe in Form eines Zuschusses gefördert.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Anmerkung
Die Förderung wird aus den Mitteln der Wirtschaftskammer Oberösterreich finanziert. Rückfragen bitte an das
Umweltservice der WKOOe
T +43 5 90909 3634
M umweltservice@wkooe.at
Einreichung
Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.