Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Erweiterung von anrechenbaren Energieeffizienzmaßnahmen

Novelle der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung

Lesedauer: 1 Minute

Am 30.6.2016 wurde die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Energieeffizienz-Richtlinienverordnung geändert wird, kundgemacht.

» Die Verordnung samt Anlage 1 (Verallgemeinerte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen – Methodendokument)  

 

Aktuell sind u.a. folgende Maßnahmen … 

… im Bereich Beleuchtung

  • Effiziente Straßenbeleuchtung (NEU),
  • Effiziente Beleuchtung bei Haushalten,
  • Effiziente Beleuchtung in Bürogebäuden (NEU),
  • Effiziente Beleuchtung in Nichtwohngebäuden (NEU),

… im Bereich Mobilität

  • Alternative Fahrzeugtechnologien bei Pkw,
  • Spritspar-Trainings (NEU),
  • Reinigungs- und Reinhalteadditive für Dieselkraftstoffe,
  • Flottenerneuerung (NEU),
  • Öffentlicher Verkehr - Attraktivierungsmaßnahmen zur Verlagerung der Verkehrsleistung von motorisiertem Individualverkehr (NEU),
  • Spritspar-APP (NEU),
  • Reifenluftdruckkontrolle bei Pkw und Lkw (NEU),
  • Elektro-Fahrräder (NEU),

… im Bereich bewusstseinsbildende Maßnahmen

  • Energieberatung für private Haushalte (NEU),
  • Energieberatung für KMU,
  • Intelligente Zähler (Smart Meter) und informative Abrechnungen in Haushalten (NEU),

… im Bereich Weißware (Haushaltsgeräte) 

  • Weißware,

… im Bereich STAND-BY Verbrauchsreduktion  

  • Stand-By Verbrauchsreduktion in Haushalten,

… im Bereich Photovoltaikanlagen  

  • Photovoltaikanlagen,

… im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung 

  • KWK-Anlagen bei Endenergieverbrauchern.

im Methodendokument enthalten. Die Aufnahme in das Methodendokument bewirkt, dass der Einsparnachweis für Unternehmen erleichtert und gleichzeitig die Rechtsicherheit gestärkt wird, weil die Anrechnungswerte schon im Vorhinein feststehen. Weiterführende Informationen und Ansprechpartner für Anfragen unter www.monitoringstelle.at verfügbar.  

Stand: 01.07.2016

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