Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer der Veranstaltungstechnik

Merkblatt 10/14 

Lesedauer: 1 Minute

Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen müssen bestimmte Kraftfahrer im Güterkraftverkehr eine Grundqualifikation und eine entsprechende Weiterbildung absolvieren, was in einem Fahrerqualifizierungsnachweis vermerkt wird.
Der Veranstaltungstechniker ist von dieser Regelung ausgenommen und benötigt keinen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Stand: 04.01.2017

Weitere interessante Artikel
  • Person mit Schraubmaschine repariert Board mit elektrotechnischen Apparaturen
    Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor in der Elektro- und Gebäudetechnik
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Veröffentlichung neuer OIB-Richtlinien – Erfolg im Bereich Elektroheizung
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Elektrotechniker begrüßen neuen Photovoltaik-Erlass
    Weiterlesen