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Schwein in einem Stall, dahinter zeigen sich noch mehrere Schweine auf Strohuntergrund
© dusanpetkovic1 | stock.adobe.com
Agrarhandel, Landesgremium

Einladung WIFI-Kurs Sachkundenachweis nach der Tierschutz-Schlachtverordnung

Verfügen Ihre Mitarbeiter im Schlachthof über die nötigen Schulungen? bzw. den benötigten Sachkundenachweis?

Lesedauer: 2 Minuten

14.05.2025

Sachkundenachweis nach der Tierschutz-Schlachtverordnung

Die Tierschutzschlachtverordnung enthält Durchführungsbestimmungen über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, hinsichtlich der geforderten Schulungen und der Notwendigkeit eines Sachkundenachweises. Zusätzlich listet sie die dem Sachkundenachweis gleichwertigen Qualifikationen/Ausbildungen auf. (Näheres entnehmen Sie der Verordnung) 

Das WIFI Firmen Intern Training bietet Ihnen für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften eine Schulung an. Die Schulung ist für Mitarbeiter, die keine bestandene Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fleischverarbeitung oder keine andere, dem Sachkundenachweis gleichwertige Ausbildung laut Tierschutzschlachtverordnung, haben. 

Tierschutz-Schlachtverordnung

WIFI-FIT-Kurs: Sachkundenachweis Tierschutz-SchlachtVO

Donnerstag, 26. Juni 2025, 9:00 Uhr |  WIFI OÖ - Wiener Str. 150, 4021 Linz
(Kursende mit 1 tierspezifischen Modul: 13:00 Uhr

Kursinhalt:

  • Grundmodul (2 Stunden)
  • Rechtliche Vorschriften
  • Bedeutung von Tierschutzmaßnahmen – allgemeine Anforderungen im Zuge der Schlachtung
  • Fachkenntnis für Tätigkeiten der Schlachtun
  • Tierartspezifische Module (2 Stunden pro Tiergruppe
  • Tierschutzgerechtes Schlachten bei den einzelnen landwirtschaftlichen Nutztieren
    • Geflügel, Kaninchen, Hasen
    • Schweine
    • Kleine Wiederkäuer
    • Rinder und Einhufer

Die Schulung endet mit einer Prüfung. Bei positivem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein WIFI-Zeugnis.

Trainer: VR Dr. Franz KRISPEL, Mitautor des Handbuchs „Tierschutz bei der Schlachtung“

Kosten pro Teilnehmer: 
Grundmodul + 1 tierspezifisches Modul + Prüfung EUR 350,00
jedes weitere tierspezifische Modul EUR 128,00

Anmeldung bzw. Ansprechperson
Die Anmeldung erfolgt per Mail unter Angabe 
- der Teilnehmernamen und Geburtsdatum (für Zeugnis erforderlich) und 
- der benötigten "Tierartspezifischen Module"
bei Michael Nigl vom WIFI-FIT unter michael.nigl@wifi-fit.at

Anmeldeschluss: 12. Juni 2025

Bei Fragen steht Michael Nigl (T 05-7000-7354) gerne zur Verfügung.

Hinweis
Kenntnisse der deutschen Sprache sind für die Kursteilnahme zwingend erforderlich!

WIFI-FIT: Kursinformation Jetzt anmelden



Ausstellung eines Sachkundenachweises 

Benötigte Unterlagen für die Ausstellung eines Sachkundenachweises:

  • Zeugnis über die erfolgreiche Absolvierung der Schulung/theoretischer Teil inkl. Abschlussprüfung (WIFI-Zeugnis)
  • Nachweis der praktischen Ausbildung im Ausmaß eines Praxistages je Tiergruppe (formlos bzw. mittels Formular)
    Dieser Praxistag muss unter Aufsicht und Anleitung einer Person, die im Besitz eines Sachkundenachweises ist (oder eine gleichwertige Ausbildung gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung hat), durchgeführt und von dieser bestätigt werden.
  • Schriftliche Erklärung des Antragstellers, dass er die letzten 3 Jahre nicht gegen den Tierschutz verstoßen hat. (formlos bzw. mittels Formular)#

Mit diesen Unterlagen ist bei der BH/Magistrat des Wohnsitzes ein Sachkundenachweis zu beantragen. Wenn kein Wohnsitz in Österreich vorliegt, ist er bei der örtlich zuständigen Behörde des Arbeitsortes zu beantragen. Bei Fragen zur Ausstellung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige BH/Magistrat.

Hinweis
Für Kontrollen im Betrieb ist es sinnvoll, Sachkundenachweise in Kopie im Schlachthof aufzubewahren

Kurskostenförderung Sachkundenachweis

Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
© Magele Picture | stock.adobe.com

Die Berufsgruppe Vieh- u. Fleischgroßhandel unterstützt Sie als aktives Mitglied mit der Kurskostenförderung des Sachkundekurses Tierschutz bei Schlachtung.  

Was bzw. Wieviel wird gefördert: 

  • Kurskosten des WIFI-FIT-Kurses „Sachkundenachweis nach der Tierschutz-Schlachtverordnung“
  • Die Förderhöhe pro Teilnehmer beträgt max EUR 200,-
  • Die Förderung ist auf max 10 Teilnehmer pro Mitgliedsbetrieb und Jahr beschränkt 

Welche Unterlagen sind notwendig:

  • Förderantrag – siehe Formular untenstehen
  • Teilnahmebestätigung
  • Rechnungskopie der Seminarkoste
  • Zahlungsbestätigung

Förderabwicklung:

  • Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb.
  • Antrag mittels Formular über wko.at
Infos und Förderantrag


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