
NEHG 2022
Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022)
Lesedauer: 2 Minuten
Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 - „CO2-Steuer“
Leider fehlen die 4 Durchführungsverordnungen (alle Angaben ohne Gewähr).
RIS - Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022
Präsentation zur Online-VeranstaltungBetroffenheit:
Das NEHG gilt für die Inverkehrbringer von fossilen Energieträgern Diesel, Benzin, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin (die mehr als 1 Tonne CO2 pro Jahr in Verkehr bringen)
Abgestellt wird auf das Inverkehrbringen der Energieträger auf den freien Markt. Auf den tatsächlichen Einsatz der genannten Energieträger durch den Verbraucher kommt es nicht an.
Beispiel: Beim Tanken von Benzin in einen PKW ist nicht der Autofahrer an der Zapfsäule als Emittent zur Abgabe von Emissionszertifikaten verpflichtet, sondern jenes Unternehmen, das Benzin hergestellt oder nach Österreich verbracht und damit letztlich in den steuerrechtlich freien Verkehr gebracht hat.
Die Kosten für die nationalen Emissionszertifikate entstehen somit unmittelbar beim Inverkehrbringer (= Wirtschaftsteilnehmer, z.B. Hersteller der Stoffe; MÖSt-pflichtiger Energielieferant, Mineralölunternehmen; Gas- und Kohleabgabepflichtiger).
- Es besteht keine Verpflichtung oder Verbot nach dem NEHG, die „Zertifikatspreise“ an den Kunden weiter zu verrechnen.
- Die Einpreisung ab Einführung mit 1.10.2022 obliegt dem Handelsteilnehmer.
- Erst bei Inverkehrbringen nach dem 1.10.2022 müssen Zertifikate erworben werden.
- Bei Inverkehrbringen vor dem 1.10.2022 sind keine Zertifikate dafür zu entrichten.
Beginn: Voraussichtlich 01.10.2022
Was ist zu tun? Teil1
Wenn Sie bereits Inverkehrbringer sind, werden Sie in den nächsten Tagen von der Behörde automatisch registriert (Initialbefüllung) und ein Registrierungsbescheid erlassen, es ist lediglich eine Überprüfung durch das Unternehmen, ob die Daten stimmen und die Bekanntgabe eines Verantwortlichen notwendig.
Erhalten Sie als Handelsteilnehmer bis zum 1. November 2022 keinen automatischen Registrierungsbescheid, wurden Sie nicht durch die automatisierte Registrierung erfasst. In diesem Fall haben Sie als Handelsteilnehmer die Registrierung selbstständig zu beantragen.
Nationale Emissionszertifikate: Für eine Tonne Treibhausgasemissionen ist jeweils ein nationales Emissionszertifikat „abzugeben“ (zu bezahlen).
Keine Vorfinanzierung: Die Zertifikatspreise werden an den Kunden weiterverrechnet und sind im Nachhinein zu bezahlen.
Die nationalen Emissionszertifikate haben einen Ausgabewert von:
Kalenderjahr | Betrag |
2022 | 30 Euro |
2023 | 35 Euro * höchstwahrscheinlich 32,5 EURO |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
Umgerechnet auf Liter/kg bedeutet dies:
CO2-Preis je Einheit ohne USt in Cent bei 30 EURO/t CO2 bis 31.12.2022 | CO2-Preis je Einheit mit USt in Cent bei 30 EURO/t CO2 bis 31.12.2022 | |
Benzin je Liter | 7,140 | 8,568 |
Benzin Beimischung je Liter E5 | 6,810 | 8,172 |
Gasöl B0 und Heizöl extraleicht (HEL) je Liter | 8,010 | 9,612 |
Gasöl Beimischung je Liter B7 | 7,500 | 9,000 |
Heizöl leicht (HL) und Heizöl schwer (HS) je kg | 9,720 | 11,664 |
Heizöl mit Beimischung biogener Stoffe mit mehr als 6,6 % je kg | 9,120 | 10,944 |
Heizöl bei Verwendung als Treibstoff je Liter | 8,940 | 10,728 |
Kohle je kg | 8,340 | 10,008 |
Kerosin je Liter | 7,710 | 9,252 |
*Informationen vom 19.9.2022; wir warten auf Bestätigung durch das BMF
Was ist zu tun? Teil 2
Ab März 2023 sind diese eingehobenen CO2 Preise als „Treibhausgaszertifikate“ an die Behörde „abzugeben“.
Die näheren Details über den konkreten Ablauf und Meldefristen sind noch nicht veröffentlicht, da die Durchführungsverordnungen noch fehlen.
Befreiungen, Härtefälle, Entlastungsmaßnahmen
Der Inverkehrbringer verrechnet die CO2 Steuer an alle seine Kunden und liefert diesen Betrag an das BMF als „Zertifikat“ ab. Die Kunden (z. B. Industrieunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wiederum können ihrerseits – sofern betroffen – Befreiungen oder Entlastungsmaßnahmen im Nachhinein bei der Finanz geltend machen.
Weitere Informationen:
FAQ zum Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) (bmf.gv.at)
Wir werden dazu gemeinsam mit dem BMF Schulungen anbieten.