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Baumringe eines angeschnittenen Baumstammes
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REACH – Beschränkung Frankreichs für kreosotbehandelter Hölzer

Frankreichs Genehmigung zum Verbot des Inverkehrbringens bestimmter kreosotbehandelter wurde von der Europäischen Kommission verlängert.

Lesedauer: 1 Minute

18.08.2026

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1377 hat die Europäische Kommission Frankreichs Genehmigung zum Verbot des Inverkehrbringens bestimmter kreosotbehandelter Hölzer gemäß der REACH-Verordnung verlängert. In Artikel 1 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/961 werden die Worte „59 Monaten“ durch „108 Monaten“ ersetzt.

Der Beschluss wurde am 18. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Betroffen sind alle Unernehmen, die kreosotbehandelte Hölzer

Links:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1377 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/961 zur Genehmigung der von der Französischen Republik nach Artikel 129 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ergriffenen vorläufigen Maßnahme zur Beschränkung der Verwendung und des Inverkehrbringens von bestimmtem, mit Kreosot und anderen, mit Kreosot verwandten Stoffen behandeltem Holz  
  • REACH-Verordnung (EU-Rechtsakt)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2019/961 zur Genehmigung der von der Französischen Republik nach Artikel 129 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ergriffenen vorläufigen Maßnahme zur Beschränkung der Verwendung und des Inverkehrbringens von bestimmtem, mit Kreosot und anderen, mit Kreosot verwandten Stoffen behandeltem Holz 
  • WKO-Infos zu Beschränkung, Verbot und Zulassung von Chemikalien
  • ECHA-Infos zu REACH
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