Organisation von Impfstraßen
Von der Bestellung der Impfdosen bis zum Ablauf der Impfung einschließlich der Nachbetreuung.
Lesedauer: 6 Minuten
Grundsätzlich sind im Rahmen des „Betrieblichen Impfens“ drei Varianten wählbar. Nach der erfolgten Registrierung der betrieblichen Impfstraße bei der WKS, ist die vom Betrieb bevorzugte Variante dem Impfkoordinator des Landes Salzburgs, Dr. Robert Sollak, unter robert.sollak@salzburg.gv.at, bekanntzugeben.
Variante I
- Impfung komplett durch Betrieb:
- Betrieb organisiert:
- Personal
- Infrastruktur
- Land liefert:
- Impfstoffe (Mindestliefermenge drei Vials = 18 bis 30 Impfungen)
- Tablets zur Dokumentation in E-Impfpass (soweit verfügbar)
- Nach 1. Impfung Übermittlung einer Liste zum Abgleich der Personen in der Partnerplattform bzw. für Unterstützung bei zweiter oder Nachimpfungen (Vorlage: Geschlecht, Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, E-Mail)
Variante II
- Impfung im Betrieb durch mobile Impfstraße (Rotes Kreuz)
- Ausreichend Impflinge (>300)
- Betrieb: Räumlichkeiten
- RK: Personal, Material
- Land liefert:
- Impfstoffe (Mindestliefermenge drei Vials = 18 bis 30 Impfungen)
- Nach 1. Impfung: Übermittlung einer Liste zum Abgleich der Personen in der Partnerplattform bzw. für Unterstützung bei zweiter oder Nachimpfung. (Vorlage: Geschlecht, Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, E-Mail, Impftermin, Impfstoff)
- Dokumentation im e-Impfpass durch
Kontakt RK Salzburg, Stefan Soucek: stefan.soucek@s.roteskreuz.at
Variante III
- Impfungen in Impfstraßen des Roten Kreuzes:
- bestimmte Zeiten in einer Impfstraße reserviert
- Abstimmung mit Rotem Kreuz
- Land liefert:
- Impfstoffe (Mindestliefermenge drei Vials = 18 bis 30 Impfungen)
-Impfvorbereitung: Übermittlung einer Personalliste
(Vorlage: Geschlecht, Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, E-Mail, Impftermin, Impfstoff)
- Dokumentation im e-Impfpass durch RK
Kontakt RK Salzburg, Stefan Soucek: stefan.soucek@s.roteskreuz.at
Für die Variante I finden Sie im Folgenden weitere Informationen:
- Evaluierung/Anmeldung Mitarbeiter/Angehörige/Wartelisten bei Ausfällen erstellen
Wie erfolgen Ablauf und Priorisierung des betrieblichen Impfens?
Auch beim betrieblichen Impfen gilt es grundsätzlich, die Reihung nach Alter und gesundheitlichen Risiken zu berücksichtigen. Entlang der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums (NIG) soll aber möglichst schnell und effektiv der Impfstoff im Betrieb/in der Impfstraße verimpft werden. Die Impfaktionen in Betrieben sind meist zeitlich auf Tage bzw. wenige Wochen begrenzt – das heißt, die Durchimpfung der imfpwilligen Belegschaft erfolgt ohnehin in absehbaren Zeitabständen. Letztendlich hat oberste Priorität, dass die verfügbaren Impfstoffe bestmöglich eingesetzt werden, ein Impfstoff-Verwurf ist unbedingt und in jedem Fall zu vermeiden.
Wann werden Auszubildende geimpft?
Auszubildende, Gast- und Vertretungspersonal, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zivildienstleistende werden laut COVID-19 Impfplan in der Phase 3 geimpft. Das heißt, auch Lehrlinge sollen geimpft werden. Minderjährige Auszubildende müssen den Aufklärungs- und Dokumentationsbogen durch eine/n Erziehungsberechtigte/n unterschreiben lassen. Derzeit sind in Österreich zwei mRNA-Impfstoffe sowie zwei Vektor-Impfstoff zugelassen. Die Impfstoffe sind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Comirnaty von Biontech/Pfizer) bzw. vollendeten 18. Lebensjahr (COVID-19-Vaccine Moderna, Covid-19-Vaccine AstraZeneca und Janssen) zugelassen. Personen unter 16 Jahren können derzeit nicht geimpft werden.
Können sich auch ausländische Staatsangehörige in Österreich impfen lassen?
Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, sollen eine Covid19-Impfung erhalten – unabhängig davon, ob sie in Österreich mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Auch Personen ohne Wohnsitz in Österreich, die sich aber etwa aufgrund ihrer Arbeit in Österreich unter der Woche oder auch länger am Stück aufhalten, sind im österreichischen Impfplan erfasst und sollen/können hier eine Impfung erhalten.
Für Personen ohne Sozialversicherungsnummer (u.a. privatversicherte Personen, die aus der staatlichen Krankenversicherung hinausoptiert haben und AuslandsösterreicherInnen) gibt es in allen Bundesländern eingerichtete Impfstraßen, in denen sich diese Personen gratis impfen lassen können. Dies geschieht natürlich immer entsprechend der Vorgaben, Phasen und Priorisierungsempfehlungen das nationalen Impfplans.
Gibt es Empfehlungen zur Impfung für Mitarbeiter die bereits eine Corona-Infektion durchlitten haben?Die Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zur COVID-19-Impfung sehen für Personen nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung eine einmalige Impfung 6-8 Monate nach der Erkrankung vor. Von dieser Empfehlung sollte allenfalls in sehr speziellen Situationen abgewichen werden, die grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung des Impfarztes sein sollten.
- Vorab-Übermittlung der Aufklärungs- und Einverständnisbögen
Der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen zur Corona-Schutzimpfung samt Einverständniserklärung muss von den zu impfenden Personen sowie der Impfstelle ausgefüllt und unterzeichnet werden:
Englisch: Information and records form – coronavirus vaccination (PDF)
Türkisch: Koronavirüsten koruyucu aşıya ilişkin aydınlatma ve bilgilendirme metni (PDF)
Bosnisch: Informativni i dokumentacijski formular za vakcinisanje protiv korone (PDF)
Kroatisch: Informativni i dokumentacijski obrazac za cijepljenje protiv korone (PDF)
Serbisch: Informativni i dokumentacioni list o vakcinaciji protiv korone (PDF) - Impftermine:
Überlegungen anstellen, die Impfungen auf mehrere Durchgänge aufzuteilen (wegen ev. Personalausfalls bei Impfreaktionen). - Erstellung eines Zeitplans:
Rund fünf Minuten (ohne Nachbetreuung) sind pro Impfung jedenfalls zu kalkulieren. Info an Mitarbeiter zum geplanten Zeitpunkt der Impfung. - Bestellung des Impfstoffes:
Kontaktstelle Land Salzburg, Ansprechpartnerin Dipl.-Ing.(FH) Victoria Achatz, E-Mail: impfdispo@salzburg.gv.at. Es bedarf einer gewissen Vorlaufzeit! Die Bekanntgabe des Liefertermins durch das Land wird möglichst drei Wochen vorher stattfinden, um genügend Zeit zur betrieblichen Organisation zu haben. - Lieferung des Impfstoffes:
Für die Lieferung des Impfstoffes ist ebenfalls Dipl.-Ing.(FH) Victoria Achatz beim Land Salzburg zuständig. E-Mail: impfdispo@salzburg.gv.at - Benötigte Daten der zu Impfenden:
Vor- und Nachname, SV Nummer (Musterformular steht in Downloadbox zur Verfügung). - Was müssen Personen zur Impfung mitbringen?
Um die elektronische Dokumentation zu vereinfachen, sollte die E-Card mitgebracht werden. Ist diese nicht verfügbar, kann die Eingabe der Sozialversicherungsnummer aber auch manuell erfolgen. Auch ein bestehender Impfpass sollte zur Impfung mitgebracht werden.
Wie wird mit Personen ohne E-Card umgegangen? (zB ausländische Servicemitarbeiter)
Auch diese können geimpft werden. Sollte ein Übertrittszertifikat nötig sein, müsste dieses analog ausgestellt werden. Die Personen, die zur Impfung kommen, haben bei fehlender eCard allerdings einen Lichtbildausweis vorzulegen. - Der Betrieb ist zudem verantwortlich für die Dokumentation (E-Impfpass) und die Abwicklung der zweiten Impfung in der vorgesehenen Frist.
Die Impfung ist von der Impfstelle zu dokumentieren. Die verabreichten COVID-19-Impfungen werden im nationalen Impfregister („elektronischer Impfpass“) erfasst. Für die Eintragung ins nationale Impfregister gibt es mobile Lösungen (Tablets mit App „e-Impfdoc“). Die Tablets zur elektronischen Impferfassung sind mit der Funktion ausgestattet, die persönlichen Daten der zu impfenden Person von einer E-Card einzuscannen. Zur elektronischen Dokumentation der Impfungen ist die Sozialversicherungsnummer erforderlich. Die Impfdaten werden nicht auf der e-card gespeichert, sondern in einem elektronischen Impfregister - einem besonders abgesicherten Computersystem. Die e-card braucht man nur, um sich identifizieren zu können. - Was wird in den e-Impfpass eingetragen?
Folgende Daten sind zur elektronischen Dokumentation verpflichtend zu erfassen: Datum der Impfung, Daten der geimpften Person (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer), Daten zum Impfstoff (Impfstoffname, Impf-Dosis 1 oder 2, Chargennummer LOT), Angaben zur Impfstelle (Impf-Ort/Organisation, Name der verantwortlichen Ärztin oder des verantwortlichen Arztes, Name der impfenden Person, falls abweichend von der Ärztin oder dem Arzt). Sollte die Dokumentation vor Ort im nationalen Impfregister aus technischen Gründen nicht möglich sein (z.B. Login funktioniert nicht, kein Netz verfügbar), so sind vom Gesundheitsdienstanbieter die Pflichtfelder für das nationale Impfregister elektronisch oder schriftlich festzuhalten und zum ehestmöglichen Zeitpunkt im nationalen Impfregister nachzuerfassen. - Wo sind die Tablets erhältlich
Kontaktstelle Salzburg: Mag. Maria Pramhas (0664 1433918), Land Salzburg.
Auf der Website www.e-Impfdoc.at wird ein umfangreiches Schulungsmaterial (Handbuch, Videos, Schulungsmitschnitte) angeboten. Die ELGA-Serviceline bietet Online-Schulungen für Power-User. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Es ist möglich, dass sich mehrere Personen (Ärzte) am Tablet anmelden. Dabei ist jedenfalls ein neuerliches Registrieren über die App „Digitales Amt“ durchzuführen. Eine parallele Registrierung mehrerer Ärztinnen und Ärzte auf einem Tablet ist nicht möglich. - Wie wird mit Mitarbeitern umgegangen, die sich bereits bei 1450 oder Salzburgimpft registriert haben?
Es erfolgt eine automatische Abgleichung mit der Partnerdatenbank des Roten Kreuzes. Es ist daher keine Abmeldung notwendig.
Ablauf der Impfung:
- Aufklärung durch den Arzt
- Impfung (muss aus der Flasche gezogen werden, fertige Spritzen sind nicht verfügbar)
- Dokumentation im E-Impfpass mittels Tabletts, sollte die Impfung durch einen Hausarzt/Arzt mit Impfordination durchgeführt werden, kann dieser sie direkt in seiner Ordination in das System eintragen.
- Nachbetreuung (ca. 20 Minuten), ev. Notfallbetreuung
Es wird kein weiteres besonders geschultes Personal benötigt. Es reicht aus, wenn die Geimpften 20 Minuten in angrenzenden Räumlichkeiten bleiben und jemand da ist, der den Arzt ruft, falls sich der Gesundheitszustand des Geimpften verschlechtert. Es würde daher wohl sinnvoll sein, nach der Impfstraße entsprechende Sitzgelegenheit (Abstand!) zur Verfügung zu stellen, wo die Geimpften 20 Minuten verweilen können. Der Arzt sollte eine Notfallausrüstung dabeihaben.
Gesamtdauer ca. 25 Minuten.
Weitere Möglichkeiten zur Impfung außerhalb der betrieblichen Impfstraße:
- Registrierung über 1450
- Impfung über die Impfordinationen.
Nach der betrieblichen Impfung:
Es ist der Impfdisposition die Liste der geimpften Mitarbeiter (siehe Musterformular "Impfdatenerfassung" in der Downloadbox) unter impfdispo@salzburg.gv.at zu übermitteln.