Barrierefreiheitserklärung Ausbildungsfahrplan

Lesedauer: 3 Minuten

03.10.2023

Die Wirtschaftskammern Österreichs sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.ausbildungsfahrplan.at


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • PDF und andere Office Dokumente: 
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
    Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

  • Für folgende Inhalte sind die Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht vollständig erfüllt:
    • Manche Icons (z.B. Profil bearbeiten, Notifications, Info-Icon …) sind ohne Zusatzinformation für Screenreader auf der Seite eingebunden.
    • Bei manchen Icons fehlt der Alternativtext für Screenreader.

    • Die Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) werden hier nicht vollständig erfüllt:
      • Auf manchen Seiten gibt es keine Überschrift der Ebene 1 oder leere Überschriften.
      • Die erforderliche Überschriften-Hierarchie kann nicht überall eingehalten werden.

  • Es fehlt eine Auszeichnung der Checkboxen und Radiobuttons mit Fieldsets, es gibt leere Tabellenheader (Erfolgskriterium 1.3.1).

  • Bei manchen Elementen ist der Kontrast nicht ausreichend (Footerlinks, Balken Ausbildungsplan, grüner Text auf weiß …). Dadurch ist das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum) nicht vollständig erfüllt.

  • Der Cookiebanner liegt in einem Modalfenster, das via Tastatur nicht optimal benutzbar ist. Es fehlt der Fokustrap für das Modalfenster, damit man erst nach dem Schließen des Modalfensters wieder auf der übrigen Seite weiter navigieren kann. Somit ist das Kriterium 2.1.1 (Tastatursteuerung) nicht erfüllt.

  • Das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit) wird bei folgenden Inhalten nicht oder nur teilweise erfüllt:
    • Zu Detailseiten verlinkte Tabellenzeilen und die aufklappbaren Tabellenzeilen sind nicht mit Tastatur bedienbar.
    • Die Information aus dem „Fortschrittsbalken/Lehrjahre“ ist nur visuell zugänglich.

  • Bei den Such- und Eingabefeldern (Jquery Plugin "chosen", Texteingabefelder, Checkboxen, Radioboxen, Suchfelder, Datepicker, File-Upload) fehlen die Labels, an manchen Stellen gibt es leere Labels (Erfolgskriterium 3.3.2).

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.12.2021 erstellt.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.10.2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@wko.at
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. 
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren


Weitere interessante Artikel