EU-Förderungen in Österreich
FAQs - Häufig gestellte Fragen zu EU-Förderprogrammen
Wo finde ich Förderungen für Projekte in Österreich?
- EU-Geld gibt es nur in Verbindung mit nationaler Co-Finanzierung
- EU-Geld wird nicht in Brüssel, sondern bei nationalen Förderstellen beantragt
Der Großteil dieser Förderungen fließt in benachteiligte Regionen (so genannte Zielgebiete). Weitere Schwerpunkte sind die Arbeitsmarktförderung sowie der Agrarsektor. Diese Förderungen werden über österreichische Bundes- und Landesstellen abgewickelt. Die EU-Förderungen sind nämlich an nationale Finanzierungen gekoppelt.
Weitere Informationen zu den EU-Regionalförderungen in Österreich und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Regionalförderung.
Gibt es Förderprogramm für grenzüberschreitende Projekte?
Viele Förderprogramme, die sich auf innovative, meist grenzüberschreitende Projekte beziehen, werden direkt über die EU beantragt. Erstinformation über alle EU-Programme bietet das Förderverzeichnis der Europäischen Kommission.
Hierbei sind vor allem zu nennen:
- Projekte der Forschung und Entwicklung, an denen mindestens ein Partner aus einem anderen Mitgliedstaat beteiligt ist. Details: FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh
- innovative Projekte in den Bereichen Umwelt, Energie Kultur und Bildung.
Förderschwerpunkte für Unternehmen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums
Zusätzliche Fördermittel gibt es aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Maßnahmen, die die VO (EG) 1698/2005 (ELER) vorsieht, konzentrieren sich auf drei Bereiche: neben der „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ und „Umweltschutz und Landbewirtschaftung“ auch der für die gewerbliche Wirtschaft interessante Schwerpunkt 3 „Verbesserung der Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“. Ziel ist die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und von Voraussetzungen für Wachstum.
Im Einzelnen umfasst der Schwerpunkt 3 „Verbesserung der Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ folgende Prioritäten:
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit wie Tourismus, Handwerk und Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen, Umweltdienste
- Unterstützung bei der Gründung von Kleinstunternehmen und deren Förderung
- Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt, v.a. durch Unterstützung von Initiativen für Kinderbetreuungseinrichtungen
- Dorferneuerung (Unternehmensgründung und Ausbau der Infrastruktur)
- Förderung und Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
- Bereitstellung und Nutzung erneuerbarer Energien
- Förderung des Fremdenverkehrs
Finanzrahmen: Für Österreich stehen aus dem ELER von 2007-2013 insgesamt ca. 4 Mrd. €
zur Verfügung. Davon müssen mindestens 10% für Schwerpunkt 3
(„Verbesserung der Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen
Wirtschaft“) verwendet werden.
Als eigener Schwerpunkt 4 im „Ländlichen Entwicklungsprogramm ELER" mit einem Programmanteil von 5% der Mittel ist LEADER (vormals eigenständige EU Gemeinschaftsinitiative) integriert.
Auch in der Periode 2007-2013 konzentriert sich Leader auf die Erhaltung, Weiterentwicklung und Stärkung eines funktionsfähigen ländlichen Lebens- und Wirtschaftsraums.
Hauptzielsetzung von LEADER bleibt weiterhin die Integrierte Förderung
von Innovations-und Kooperationsentwicklung im Ländlichen Raum und die
Initiierung von regionalen Wirtschaftskreisläufen auf Basis regionaler
Schwerpunktsetzungen der Lokalen Aktionsgruppen (LAG).
Unter folgendem link finden Sie die Liste der Kontaktstellen für die schwerpunktverantwortlichen Landesstellen in Österreich.
Die Ko-Finanzierung durch die EU beträgt höchstens 50 % (75 % in den Konvergenzregionen).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Lebensmittelministeriums.
Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es für Unternehmen?
- Unternehmensgründungen und -erweiterungen,
- Innovative Investitionen,
- Arbeitsplatzschaffung,
- Mitarbeiterschulung,
- Umweltinvestitionen
Wer ist für die Durchführung der einzelnen Programme zuständig?
Die Verwaltungsbehörden sind für die Verwaltung und Durchführung der einzelnen Programme verantwortlich. In Österreich wird diese Aufgabe bei den regionalen Zielprogrammen von den Ämtern der Landesregierungen, für die arbeitsmarktpolitischen Ziele vom Wirtschaftsministerium wahrgenommen.
Neben den Ländern sind, wie schon bisher, zahlreiche Bundesförderstellen maßgeblich an den Programmen beteiligt.