Parkpickerl-Servicekarten
Infos zu den Servicekarten
In Wien gibt es in 17 Bezirken eine flächendeckende Kurzparkzone (1. - 10., 12, 14. – 18. und 20. Bezirk). Um bei Kunden arbeiten zu können, ohne alle 2 bzw. 3 Stunden das Serviceauto verstellen zu müssen, wurde bereits 1995 auf Initiative der Wirtschaftskammer Wien die Servicekarte und der Tagesparkschein zu € 4,10 eingeführt. Damit ist es Professionisten möglich, ohne Unterbrechungen zu arbeiten und auch den Auftraggebern bleibt die Verrechnung der Zeiten erspart, die der Handwerker unterwegs ist, um seinen Wagen zu verstellen.
Die Servicekarte kann für einen oder mehrere Bezirke beantragt werden. Wenn 10 Nachweise aus dem Vorjahr vorhanden sind, dass in 5 Bezirken länger als 2 bzw. 3 Stunden gearbeitet wurde, erteilt die MA 65 die Servicekarte für alle bewirtschafteten Bezirke.
Diese Parkkleber sind für alle Handwerksbetriebe, unabhängig vom Firmensitz, geeignet, die mit der maximalen Parkdauer (2 bzw. 3 Stunden) für ihre jeweilige Tätigkeit beim Kunden nicht auskommen. Bei Servicefahrzeugen ist das Abstellen des Fahrzeuges in der Nähe des Kunden relevant. Das Fahrzeug bleibt während des Arbeitseinsatzes am Arbeitsort und dient als "fahrende Werkstätte". Zu diesem Fahrzeug müssen die Mitarbeiter, die ja nicht am Betriebsort, sondern auf einer Baustelle oder beim Kunden sind, oftmals zurückkehren, um Werkzeug, Material, Maschinen, Pläne etc. zu holen. Auch zum Abtransport von Schutt, Abfällen, oder ausgebauten Geräten während oder nach dem Außeneinsatz dient das Servicefahrzeug.
Da die Parkkleber an ein Kennzeichen gebunden sind, muss für jedes Servicefahrzeug eine eigene Ausnahme beantragt werden.
Der Weg zum Parkkleber für Handwerksbetriebe
1. Vorprüfung
Unter wko.at/wien/parken wird kurz überprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, bevor eine direkte Weiterleitung zum Onlineantrag der MA65 erfolgt.
2. Onlineantrag
Hier werden notwendige Daten eingegeben sowie die Zulassungsscheine und der Gewerbeschein hochgeladen.
3. Bezahlen
Wer bereits beim Antrag die online Bezahlfunktion nützt kommt am schnellsten zu einer gültigen Servicekarte
Kosten
Die Gebühren betragen immer ca. € 60,-, egal ob die Ausnahme für einen, mehrere oder alle 17 Bezirke, für 1 oder 2 Jahre bewilligt wird.
Mit dem Parkkleber hat man das Recht, das Servicefahrzeug länger als 2 bzw. 3 Stunden in den bewilligten Bezirken abzustellen. Die vor Ort fällige Parkgebühr ist durch die Servicekarte aber noch nicht bezahlt! Die Parkgebühr kann durch Parkscheine zu € 2,- pro Stunde bezahlt werden oder durch die Entwertung eines € 4,10 Tagesparkscheines (gelbe Parkscheine gültig für den gesamten angegeben Tag, auch bei umstellen des Fahrzeugs, in jenen Wiener Kurzparkzonen, in denen die Servicekarte gilt). ACHTUNG! Die Servicekarte gilt nicht in Geschäftsstraßen.
Bezug des € 4,10 Tagesparkscheines oder Wochenparkschein € 20,50
Der Tages- oder Wochenparkschein kann in den Stadtkassen in den Magistratischen Bezirksämtern bezogen werden (MBA 1/8, 2, 3, 6/7, 10, 13 bis 19, 21 bis 23). Gültigkeit erlangt dieser Tagesparkschein nur in Kombination mit einer S-Karte.
Mitarbeiterfahrzeuge
In verschiedenen Branchen ist es üblich, für betriebliche Fahrten Fahrzeuge von Mitarbeitern, z. B. gegen die Verrechnung von Kilometergeld, anstelle von firmeneigenen Fahrzeugen einzusetzen. Für solche Fahrzeuge ist eine Servicekarte grundsätzlich nicht möglich.
Anzahl der Parkkleber
Es können so viele Servicekarten ausgestellt werden, wie der Betrieb benötigt und durch Unterlagen belegen kann, dass so viele Autos auch im Einsatz stehen müssen.
Verlängerung der Parkkleber
In der Regel erfolgt ca. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Parkkleber eine Verständigung durch die MA 65. Wenn das nicht passiert, muss ein Verlängerungsansuchen an die MA 65 geschickt werden. Dafür reicht ein Mail an die MA 65 (post.prb@ma65.wien.gv.at).
Fahrzeugwechsel
Da sich ein Parkkleber nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht, muss bei einem Wechsel dieses Autos mit gleichbleibendem Kennzeichen auch keine Verständigung der MA65 erfolgen. Es muss lediglich ein neuer Parkkleber im Kundencenter der MA65 abgeholt werden.
Wenn sich das Kennzeichen ändert, muss ein Mail an die MA 65 unter post.prb@ma65.wien.gv.at geschickt werden und um Umschreibung der Parkkarte auf das neue Auto zu ersucht werden. In diesem Mail ist auch anzugeben, ob die Laufzeit gleich verlängert werden soll oder nicht. Beigelegt werden muss der neue Zulassungsschein. Ein Antragsformular muss man bei Fahrzeugtausch nicht ausfüllen.
Auskunft in der Wirtschaftskammer Wien
Telefon 01/51 450/1040,
Fax 01/51 450/1488,
E-Mail unter parken@wkw.at
Adresse der Wirtschaftskammer Wien: 1010 Wien, Stubenring 8-10