Parkkleber für Handwerksbetriebe
Infos zur Servicekarte
In Wien gibt es in allen 23 Bezirken eine flächendeckende Kurzparkzone (Montag bis Freitag, werktags von 9 bis 22 Uhr, Höchstparkdauer 2 Stunden). Um bei Kunden arbeiten zu können, ohne alle 2 Stunden das Servicefahrzeug umparken zu müssen, wurde bereits 1995 die Servicekarte und der Tagesparkschein zu 4,10 Euro eingeführt. Damit ist es Professionisten (Handwerkern) möglich, ohne Unterbrechungen zu arbeiten und auch den Auftraggebern bleibt die Verrechnung der Zeiten erspart, die der Handwerker unterwegs ist, um sein Fahrzeug andernorts zu parken.
Die Servicekarte wird normalerweise für alle Wiener Bezirke erteilt, bei Einzelarbeiten kann die Gültigkeit aber auch auf einen oder mehrere Bezirke eingeschränkt werden. Wenn zehn Nachweise aus dem Vorjahr vorhanden sind, dass in fünf Bezirken länger als 2 Stunden gearbeitet wurde, erteilt die MA 65 die Servicekarte für alle bewirtschafteten Bezirke.
Diese Parkkleber sind für alle Handwerksbetriebe, unabhängig vom Firmensitz, geeignet, die mit der maximalen Parkdauer (2 Stunden) für ihre jeweilige Tätigkeit beim Kunden nicht auskommen. Bei Servicefahrzeugen ist das Abstellen des Fahrzeuges in der Nähe des Kunden relevant. Das Fahrzeug bleibt während des Arbeitseinsatzes am Arbeitsort und dient als „fahrende Werkstätte“. Zu diesem Fahrzeug müssen die Mitarbeiter, die nicht am Betriebsort, sondern auf einer Baustelle oder beim Kunden sind, oftmals zurückkehren, um Werkzeug, Material, Maschinen, Pläne etc. zu holen. Auch zum Abtransport von Schutt, Abfällen oder ausgebauten Geräten während oder nach dem Außeneinsatz dient das Servicefahrzeug.
Die Servicekarte wird für andere Branchen, die ebenfalls nicht mit der Höchstparkdauer auskommen, leider NICHT ausgegeben (etwa Fahrzeuge von Caterern, Lieferanten, Fotografen, Sachverständigen oder Beratern). Hier ist die Praxis der Behörde streng auf das Kriterium Handwerker gerichtet.
Beachte: Da die Parkkleber an ein Kennzeichen gebunden sind, muss für jedes Servicefahrzeug eine eigene Ausnahme beantragt werden
Der Weg zum Parkkleber für Handwerksbetriebe
1. Vorprüfung
Unter wko.at/wien/parken wird kurz überprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, bevor eine direkte Weiterleitung zum Onlineantrag der MA 65 erfolgt.
2. Onlineantrag
Hier werden notwendige Daten eingegeben sowie die Zulassungsscheine und der Gewerbeschein hochgeladen.
3. Bezahlen
Wer bereits beim Antrag die Online-Bezahlfunktion nützt kommt am schnellsten zu einer gültigen Servicekarte.
Kosten
Die Gebühren betragen online 45,00 Euro, egal ob die Ausnahme für einen, mehrere oder alle Bezirke, für 1 oder 2 Jahre bewilligt wird.
Mit dem Parkkleber hat man das Recht, das Servicefahrzeug länger als 2 Stunden in den bewilligten Bezirken abzustellen. Die vor Ort fällige Parkgebühr ist durch die Servicekarte aber noch nicht bezahlt!
Die Parkgebühr kann durch die Entwertung
- von Parkscheinen zu 2,20 Euro pro Stunde oder
- eines Tagesparkscheines um 4,10 Euro (gelbe Parkscheine gültig für den gesamten angegeben Tag, auch bei Umstellen des Fahrzeugs oder weiteren Arbeiten in anderen Bezirken, in denen die Servicekarte gilt) oder
- eines Wochenparkscheines um 20,50 Euro
entrichtet werden.
Die Servicekarte gilt nicht in Geschäftsstraßen. Geschäftsstraße sind lineare Kurzparkzonen in Straßen mit durchgehenden Ladengeschäften, die durch eigene Verkehrszeichen an jeder Kreuzung erkennbar sind. In Geschäftsstraßen gelten auch andere Zeiten der Kurzparkzone, meist Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 18 Uhr, Samstag (Werktag) von 8 bis 12 Uhr.
Bezug des 4,10 Euro Tagesparkscheines oder des 20,50 Euro Wochenparkscheines
Der Tages- oder Wochenparkschein kann in den Stadtkassen in den Magistratischen Bezirksämtern bezogen werden (MBA 1/8, 2, 3, 6/7, 10, 13 bis 19, 21 bis 23). Gültigkeit erlangt dieser Tagesparkschein nur in Kombination mit einer Servicekarte.
Mitarbeiterfahrzeuge
In manchen Branchen ist es üblich, für betriebliche Fahrten Fahrzeuge von Mitarbeitern (z.B. gegen Verrechnung von Kilometergeld) anstelle von firmeneigenen Fahrzeugen einzusetzen. Für solche Fahrzeuge ist die Ausstellung einer Servicekarte grundsätzlich nicht möglich.
Anzahl der Parkkleber
Pro Unternehmen können so viele Servicekarten ausgestellt werden, wie der Betrieb benötigt und anhand von Unterlagen belegt werden kann, dass diese Anzahl an Fahrzeugen auch im Einsatz stehen muss.
Verlängerung der Parkkleber
In der Regel erfolgt ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Parkkleber eine Verständigung durch die MA 65. Wenn das nicht passiert, muss ein Verlängerungsansuchen an die MA 65 gesendet werden. Dafür reicht ein E-Mail an post.prb@ma65.wien.gv.at.
Fahrzeugwechsel
Da sich ein Parkkleber nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht, muss bei einem Wechsel des Fahrzeuges auch keine Verständigung der MA 65 erfolgen, wenn das Kfz-Kennzeichen unverändert bleibt. Es muss lediglich ein neuer Parkkleber im Kundencenter der MA 65 abgeholt werden.
Wenn sich das Kfz-Kennzeichen ändert, muss die MA 65 per E-Mail an post.prb@ma65.wien.gv.at um Umschreibung der Parkkarte auf das neue Fahrzeug ersucht werden. In diesem E-Mail ist auch anzugeben, ob die Laufzeit gleich verlängert werden soll oder nicht. Beigelegt werden muss der neue Zulassungsschein. Ein Antragsformular muss man bei Fahrzeugtausch nicht ausfüllen.
Auskunft in der Wirtschaftskammer Wien
Telefon: +43 1 51 450 1040
E-Mail: parken@wkw.at
Adresse der Wirtschaftskammer Wien: 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1