Neue Selbstständige einfach erklärt
Einfach erklärt
Wer sind Neue Selbstständige?
Neue Selbstständige sind Unternehmer. Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Neue Selbstständige sind keine Dienstnehmer. Auch keine freien Dienstnehmer. Sie sind auch keine Gewerbetreibenden.
Den Namen Neue Selbstständige gibt es nur im Sozial-Versicherungs-Recht.
Die Neuen Selbstständigen haben eine Pflicht-Versicherung. Dazu gehört
- Pensions-Versicherung
- Kranken-Versicherung
- Unfall-Versicherung
- Selbstständigen-Vorsorge. Selbstständigen-Vorsorge ist eine Alters-Sicherung für Selbstständige. Die Alters-Sicherung heißt auch Abfertigung Neu.
Welche Berufe zählen zu den Neuen Selbstständigen?
Neue Selbstständige sind Personen, die zu keiner anderen Berufs-Gruppe gehören
- Selbstständige, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind.
Das sind zum Beispiel:- Vortragende
- Künstler
- Sach-Verständige
- Aufsichtsräte
- Journalisten
- Schriftsteller
- Selbstständige in Gesundheits-Berufen (z.B. Krankenpfleger, Hebammen)
- Freie Dienstnehmer, wenn sie fast nur eigene Betriebs-Mittel nutzen.
- Personen mit Werk-Verträgen, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Bei Werk-Verträgen hat man eine Leistung vereinbart. Das kann ein Werk sein, aber auch eine Dienstleistung.
- Erwerbstätige Kommanditisten, wenn sie nicht in der eigenen Kommandit-Gesellschaft (kurz: KG) arbeiten.
- Personen, die ohne Gewerbe-Berechtigung selbstständig arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Der gesetzliche Name dafür ist unbefugte Gewerbe-Ausübung.
- Persönlich haftende Gesellschafter von Personen-Gesellschaften. Das kann eine offene Gesellschaft sein (kurz: OG). Das kann auch eine Kommandit-Gesellschaft sein (kurz: KG).
- Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn sie nicht als Arbeitnehmer versichert sind. Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wann beginnt die Pflicht-Versicherung für Neue Selbstständige?
Die Pflicht zur Versicherung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeit als Neue Selbstständige.
Für die Anmeldung als Neuer Selbstständiger bei der Sozial-Versicherung der gewerblichen Wirtschaft hat man 1 Monat Zeit.
Die Versicherung endet immer am letzten Tag von dem Monat, in dem man die betriebliche Tätigkeit beendet.
Wird die betriebliche Tätigkeit beendet, muss man sich bei der Sozial-Versicherung wieder abmelden. Dafür hat man 1 Monat Zeit.
Wird eine Meldung nicht rechtzeitig gemacht, gilt die Pflicht zur Versicherung für das ganze Jahr. Dann muss man beweisen, dass man später mit der beruflichen Tätigkeit begonnen hat. Das gilt auch bei einem früheren Ende der beruflichen Tätigkeit.
Auf der Seite der Sozialversicherung der Selbstständigen kann man sich online bei der Pflicht-Versicherung für neue Selbstständige anmelden.
Ab wann muss man sich als Neuer Selbstständiger versichern?
Die Pflicht zur Versicherung gilt, wenn man mehr als die Versicherungs-Grenze im Jahr als Selbstständiger verdient. Das ist auch der kleinste Wert für die Berechnung der Sozial-Versicherungs-Beiträge.
Der aktuelle Wert für die Versicherungs-Grenze ist 6.010,92 Euro pro Jahr.
Wichtig:
Das Einkommen steht im Einkommen-Steuer-Bescheid. Wenn man mehr als die Versicherungs-Grenze verdient hat, muss man das der Sozial-Versicherung melden. Dafür hat man 8 Wochen Zeit. Wenn man keine Meldung macht, muss man 9,3 % Straf-Zuschlag bezahlen.
Tipp:
Neue Selbstständige können der Sozial-Versicherung melden, dass sie über die Versicherungs-Grenze kommen werden. Das macht man mit einer Überschreitungs-Erklärung. Dann ist der Neue Selbstständige pflicht-versichert.
Ist das Einkommen weniger als die Versicherungs-Grenze von 6.010,92 Euro, gilt die Pflicht zur Versicherung trotzdem.
Die Pflicht zur Versicherung gilt, bis man einen Wider-Ruf der Erklärung macht. Wider-Ruf bedeutet, man nimmt eine Erklärung zurück.
Die Pflicht-Versicherung kann auch nur für die Kranken-Versicherung gemacht werden. Dann ist auch die Unfall-Versicherung Pflicht.
Wie viel kosten die Versicherungen?
Die Unfall-Versicherung kostet 10,97 Euro im Monat.
Die Kranken-Versicherung ist 6,80 % der Beitrags-Grundlage.
Die Pensions-Versicherung ist 18,50 % der Beitrags-Grundlage.
Die Selbstständigen-Vorsorge ist 1,53 % der Beitrags-Grundlage. Die Selbstständigen-Vorsorge ist die Abfertigung für Selbstständige.
Die Beitrags-Grundlage sind die Einkünfte aus dem Gewerbe-Betrieb. Oder die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das findet man im Einkommen-Steuer-Bescheid. Zu den Einkünften werden noch die Versicherungs-Beiträge des Jahres dazu gerechnet.
Während des Jahres bezahlt man voraussichtliche Versicherungs-Beiträge. Die voraussichtlichen Beiträge werden vom Einkommen-Steuer-Bescheid von vor 3 Jahren ausgerechnet.
Wenn es den neuen Einkommen-Steuer-Bescheid gibt, werden die richtigen Versicherungs-Beträge berechnet. Dann muss man Sozial-Versicherungs-Beiträge nachzahlen. Oder bekommt von der Sozial-Versicherung Geld zurück.
Die Beitrags-Grundlage pro Monat ist höchstens 6.825 Euro. Ist das Einkommen mehr als 6.825 Euro, muss man trotzdem nicht mehr bezahlen.
Wer zahlt keine Pensions-Versicherung?
Wenn man am 1. Jänner 1998 schon 55 Jahre alt war, muss man keine Beiträge für die Pensions-Versicherung bezahlen.
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