Sozialversicherung für Klein-Unternehmer
Einfach erklärt
Personen, die ein Klein-Gewerbe führen, nennt man auch Klein-Gewerbetreibende.
Klein-Gewerbetreibende sind Personen
- deren jährliche Einkünfte den Betrag von 6.010,92 Euro und
- deren jährlicher Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten den Betrag von 35.000 Euro
nicht übersteigt.
Das Einkommen steht im Einkommen-Steuer-Bescheid. Für die Berechnung des Einkommens werden die Betriebs-Ausgaben von den Betriebs-Einnahmen abgezogen.
Die Gewerbliche Sozial-Versicherung
Alle Unternehmer sind bei der Sozial-Versicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert. Das ist eine Pflicht-Versicherung.
Gibt es Ausnahmen für Klein-Unternehmer ?
Für Klein-Unternehmer gibt es besondere Regeln bei der Kranken-Versicherung und bei der Pensions-Versicherung.
Klein-Unternehmer können von der Voll-Versicherungs-Pflicht befreit werden. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Mit dem Antrag muss man beweisen, dass die Einkommens-Grenze von 6.010,92 Euro nicht überschritten wird. Auch die Umsatz-Grenze von 35.000 Euro darf man nicht überschreiten.
Wenn ein Klein-Unternehmer die Ausnahme bekommt, ist nur noch die Unfall-Versicherung zu bezahlen.
Wenn keine Kranken-Versicherung bezahlt wird, gibt es auch keine Selbstständigen-Vorsorge.
Wer kann einen Antrag auf Befreiung stellen?
Einen Antrag auf Befreiung von der Voll-Versicherungs-Pflicht kann nur eine Person stellen, die einen dieser Punkte erfüllt:
- Die Person war in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 12 Monate pflicht-versichert bei der Gewerblichen Sozial-Versicherung.
- Die Person ist 60 Jahre alt.
- Die Person ist 57 Jahre alt und hat in den letzten 5 Jahren die Einkommens-Grenze von 6.010,92 Euro nicht überschritten. Das gilt auch für die Umsatz-Grenze von 35.000 Euro.
Unabhängig von diesen drei genannten Voraussetzungen kann der Antrag auch
- für die Dauer des Bezuges von Kinder-Betreuungs-Geld und/oder
- maximal für die ersten 48 Kalender-Monate der Kinder-Erziehung pro Kind (bei Mehrlings-Geburten maximal für die ersten 60 Kalender-Monate) gestellt werden.
Gibt es Ausnahmen für Kinder-Erziehung?
Ein Antrag auf Befreiung von der Voll-Versicherungs-Pflicht ist möglich für
- die Zeit, in der man Kinder-Betreuungs-Geld bekommt.
- bis zu 4 Jahre Kinder-Erziehung für jedes Kind.
Bringt eine Frau mehrere Kinder zugleich zur Welt, nennt man das Mehrlings-Geburt. Dann ist ein Antrag für bis zu 5 Jahre möglich.
Gibt es Ausnahmen bei den Einkommens-Grenzen?
Bei Befreiungen wegen Kinder-Erziehung werden die Einkommen-Grenzen nach Monaten berechnet.
Dann darf das Einkommen im Monat nicht mehr als 500,91 Euro (2023) sein.
500,91 Euro (2023) für jeden Monat ist ein Durchschnitts-Betrag. Durchschnitt bedeutet, es kann in ein paar Monaten etwas mehr Einkommen sein. In ein paar anderen Monaten etwas weniger. Wenn man das gesamte Einkommen auf die Monate aufteilt, für die es gilt, darf der Betrag nicht mehr als 500,91 Euro (2023) sein.
Ab wann gilt die Befreiung von der Pflicht-Versicherung?
Es gibt verschiedene Termine für den Beginn der Befreiung:
- Ab Beginn des Jahres.
Das gilt dann, wenn man keine Leistungen aus der Pflicht-Versicherung bekommen hat.
Der Termin wird rückwirkend berechnet. Es ist egal, wann der Antrag gestellt wird, die Befreiung gilt immer vom Beginn des Jahres an. - Ab Beginn der Kinder-Erziehungszeit.
- Sobald man Kinder-Betreuungs-Geld bekommt.
Hat man schon Leistungen aus der Pflicht-Versicherung bekommen, gilt die Befreiung erst im Monat nach dem Antrag.
Was passiert mit der Unfall-Versicherung?
Eine Befreiung von der Pflicht-Versicherung gilt nur für die Kranken-Versicherung. Und für die Pensions-Versicherung.
Die Unfall-Versicherung bleibt. Und ist Pflicht. Die Kosten für die Unfall-Versicherung sind 10,97 Euro im Monat. Dieser Betrag gilt für das Jahr 2023.
Auf was muss man besonders achten?
Bei einer Befreiung von der Pflicht-Versicherung hat man keine Kranken-Versicherung mehr. Auch keine Pensions-Versicherung.
Das macht nichts, wenn man eine andere Versicherung hat. Zum Beispiel
- aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer. Das nennt man eine unselbstständige Tätigkeit.
- weil man eine Pension bekommt.
- weil es einen Versicherungs-Schutz gibt, wenn man Kinder-Betreuungs-Geld bekommt.
Hat man keinen Versicherungs-Schutz, muss der Klein-Gewerbetreibende die Kosten beim Arzt selbst bezahlen.
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