Sozialversicherung für Unternehmer
Einfach erklärt
Unternehmer nennt man auch Gewerbe-Treibende. Sie führen oder betreiben ein Gewerbe. Unternehmer sind bei der Gewerblichen Sozial-Versicherung versichert. Die Sozial-Versicherung ist Pflicht.
Teile der Sozial-Versicherung sind
- Kranken-Versicherung
- Pensions-Versicherung
- Unfall-Versicherung
- Selbstständigen-Vorsorge
Unternehmer haben keine Arbeitslosen-Versicherung. Eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist möglich. Der Anspruch auf Arbeitslosen-Geld aus einer früheren Tätigkeit als Arbeitnehmer bleibt unter bestimmten Bedingungen erhalten.
Wer ist in der Gewerblichen Sozial-Versicherung versichert?
Die Pflicht-Versicherung ist für
- Einzel-Unternehmer. Mit der Gewerbe-Berechtigung beginnt die Pflicht zur Versicherung.
- Gesellschafter einer OG. OG ist die Abkürzung für eine Offene Gesellschaft.
- Komplementäre einer KG. KG ist die Abkürzung für Kommandit-Gesellschaft.
- geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH. GmbH ist die Abkürzung für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Gesellschafter einer GesbR. GesbR ist die Abkürzung für Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Die Pflicht-Versicherung gilt nur, wenn der geschäftsführende Gesellschafter nicht als Arbeitnehmer versichert ist.
Gesellschaften müssen Mitglied der Wirtschaftskammer sein. Nur dann gibt es eine Pflicht-Versicherung für die Gesellschafter.
Für geschäftsführende Gesellschafter mit Lohnsteuer-Pflicht gibt es besondere Bestimmungen.
Wann beginnt die Pflicht-Versicherung?
Die Pflicht-Versicherung beginnt am selben Tag, an dem man die Gewerbe-Berechtigung bekommt.
Der Unternehmer muss sich bei der Sozial-Versicherungs-Anstalt der Gewerblichen Wirtschaft selbst anmelden. Dafür hat man 1 Monat Zeit.
Die Meldung kann entfallen, wenn die Meldung bei der Gewerbe-Behörde elektronisch gemacht wird.
Ausnahmen bei der Pflicht-Versicherung
Wird das Gewerbe nicht ausgeübt, kann die Gewerbe-Berechtigung als ruhend gemeldet werden. Dann ist der Unternehmer von der Pflicht-Versicherung ausgenommen.
Ausnahmen bei der Selbstständigen-Vorsorge
Unternehmer, die ihre Pension bekommen, müssen keine Beiträge für die Selbstständigen-Vorsorge mehr bezahlen.
Die Pflicht zur Bezahlung endet automatisch mit der ersten Pensions-Zahlung.
Die Selbstständigen-Vorsorge kann aber freiwillig weiter bezahlt werden. Dann muss man das bei der Sozial-Versicherungs-Anstalt melden. Dafür hat man 1 Monat Zeit.
Wie viel muss man für die Versicherung bezahlen?
Die Kosten für die Versicherung werden von einer Beitrags-Grundlage berechnet.
Für die Beitrags-Grundlage werden zusammengezählt
- das Einkommen
- die Beiträge für die Kranken-Versicherung
- die Beiträge für die Pensions-Versicherung
- die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosen-Versicherung
Für die Berechnung der Beitrags-Grundlage gilt der Einkommen-Steuer-Bescheid.
Den Einkommen-Steuer-Bescheid gibt es oft erst ein paar Jahre später. Dann wird zuerst mit dem Einkommen gerechnet, das man vor drei Jahren gehabt hat.
Wenn der neue Einkommen-Steuer-Bescheid kommt, wird die Beitrags-Grundlage neu berechnet.
Von der Beitrags-Grundlage werden die Versicherungs-Beiträge in Prozent berechnet. Man bezahlt von der Beitrags-Grundlage
- 6,80 % für die Kranken-Versicherung
- 18,50 % für die Pensions-Versicherung
- 1,53 % für die Selbstständigen-Vorsorge
Der Beitrag für die Unfall-Versicherung wird nicht von der Beitrags-Grundlage berechnet. Die Kosten für die Unfall-Versicherung sind 10,64 Euro im Monat.
Das Gewerbliche Sozial-Versicherungs-Gesetz schreibt eine Mindest-Beitrags-Grundlage vor. Diese Beiträge sind auch dann zu bezahlen, wenn man weniger Einkommen hat oder Verluste entstanden sind.
Wie werden die Beiträge vorgeschrieben?
Die Beiträge zur Sozial-Versicherung werden immer für 3 Monate vorgeschrieben.
Will man die Beiträge jeden Monat bezahlen, muss man einen Antrag stellen. Man kann die Beiträge auch jeden Monat mit Bank-Einzug bezahlen.
Ergibt die Berechnung der Beitrags-Grundlage eine Nach-Zahlung, muss man das im nächsten Kalender-Jahr bezahlen. Dafür wird die Nach-Zahlung in 4 gleiche Beträge aufgeteilt. Alle 3 Monate wird ein Beitrag der Nach-Zahlung vorgeschrieben.
Gründer können einen Antrag stellen, damit die Nach-Zahlung auf 12 Teil-Beträge aufgeteilt wird. Dann hat man 3 Jahre Zeit für die Nach-Zahlung.
Sind zwischen Beitrags-Grundlage und Einkommen große Unterschiede zu erwarten, hat der Versicherte 2 Möglichkeiten
- die Beitrags-Grundlage wird erhöht
- die Beitrags-Grundlage wird verringert
Dafür muss der Unternehmer einen Antrag stellen.
Für Unternehmer mit mehreren Erwerbs-Tätigkeiten gibt es Sonder-Regelungen.
Fixe Beiträge für Jung-Unternehmer
Jung-Unternehmer bezahlen im Gründungs-Jahr und im Jahr danach fixe Mindest-Beiträge für die Kranken-Versicherung.
Auch bei höheren Einkommen gibt es für diese Zeit keine Nach-Zahlungen für die Kranken-Versicherung
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