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Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz

Erleichterungen für den Arbeitsmarktzugang

Ab 1.10.2022 wird die Anwerbung und der Arbeitsmarktzugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten u.a. durch Neuerungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte und für Projektmitarbeiter:innen erleichtert. Die Austrian Business Agency österreichische Industrieansiedelungs- und WirtschaftswerbungsgmbH (ABA) soll zur Unterstützung und Information ausgebaut werden und die Verfahren allgemein beschleunigt werden.

Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?

Kommt man aus einem Drittstaat (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR-Land/Schweiz) und möchte in Österreich leben und arbeiten, kann die Rot-Weiß-Rot-Karte als Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung dienen. Für die Erteilung muss eine Mindestanzahl an Punkten erreicht werden, die von objektiven Kriterien (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter) abhängt.

Je nach Kategorie der Rot-Weiß-Rot-Karte (Fachkräfte im Mangelberuf, sonstige Schlüsselkräfte, besonders Hochqualifizierte, Studienabsolvent:innen, Stammmitarbeiter:innen) gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Anpassungen im Punktesystem

Für eine bessere Berücksichtigung der Berufserfahrung erfolgt die Punktevergabe nunmehr mit einem Punkt pro Halbjahr statt wie bisher mit zwei Punkten pro Jahr. Dadurch werden auch Beschäftigungsperioden, die unter einem Jahr liegen, berücksichtigt.

Bei „sonstigen Schlüsselkräften“ werden ab Oktober auch Punkte vergeben, wenn die Berufserfahrung nicht ausbildungsadäquat ist und die abgeschlossene Berufsausbildung oder Qualifikation nicht der angestrebten Beschäftigung entspricht.

Sprachdiplome werden statt ein Jahr bis zu fünf Jahre lang gelten und Englischkenntnisse werden in den Kategorien „sonstige Schlüsselkräfte“ und Fachkräfte im Mangelberuf mit fünf Zusatzpunkten höher bewertet, wenn im angestrebten Unternehmen Englisch die vorherrschende Sprache ist. Für Berufsausbildungen werden künftig im Mangelberuf einheitlich 30 Punkte vergeben, egal, ob eine Lehrausbildung, der Abschluss einer berufsbildenden Schule oder ein Studium für den beantragten Beruf erforderlich ist. In der Kategorie „Alter“ konnten bisher nur bis 40-jährige Personen Punkte erreichen. Nun wurde eine zusätzliche Altersgruppe eingeführt und auch 40- bis 50-jährige Fachkräfte im Mangelberuf können Punkte erzielen.

Änderung bei der Mindestentlohnung

Die Mindestentlohnung für „sonstige Schlüsselkräfte“ wird altersunabhängig festgesetzt. Es wird eine einheitliche Mindestentlohnung, die 50 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2.835 Euro (2022) brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen) betragen muss, vorgeschrieben.

Bei Studienabsolvent:innen wird die gesetzliche Mindestentlohnung zur Gänze beseitigt, jedoch sollte diese dem ortsüblichen Entgelt inländischer Studienabsolvent:innen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen.

Stammmitarbeiter:innen

Eine grundlegende Änderung ist die Einbeziehung der Stammmitarbeiter:innen in das System der Rot-Weiß-Rot-Karte. Damit wird ihnen der dauerhafte Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht und die Stammsaisoniers werden nicht mehr auf das jährliche Saisonkontingent angerechnet. Stammmitarbeiter:innen sind Saisonarbeitskräfte, die über zwei Kalenderjahre im selben Wirtschaftszweig als registrierte Stammsaisoniers mindestens sieben Monate pro Kalenderjahr beschäftigt waren. Der Betrachtungszeitraum dafür sind die jeweils vorangegangenen fünf Kalenderjahre.

Saisonarbeitskräfte, die als Stammsaisoniers beim AMS registriert sind, erhalten die Rot-Weiß-Rot-Karte − ungeachtet ihres Alters oder ihrer Qualifikation. Sie müssen jedoch zumindest Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen. Die Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall entfällt. Wichtig ist, dass die/der Arbeitgeber:in der Stammarbeitskraft mit dem Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine auf Dauer ausgerichtete Beschäftigung in Aussicht stellen muss.

Projektmitarbeiter:innen

Neu im Ausländerbeschäftigungsgesetz ist außerdem, dass ab Oktober Unternehmen auf Antrag eine Beschäftigungsbewilligung für sechs Monate für besonders qualifizierte Mitarbeiter:innen, sog. Spezialist:innen, erhalten, wenn diese an einem befristeten Projekt arbeiten (z.B. im IT-Bereich) und in einem direkten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit Spezialist:innen kurzfristig für ein Projekt einzusetzen, ohne den gesamten Rot-Weiß-Rot-Karten Prozess durchlaufen zu müssen.

Blaue Karte EU für IKT-Personal

Neu ist außerdem, dass IKT-Schlüsselkräfte ohne Studienabschluss eine Blaue Karte erhalten, wenn sie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen können, die vergleichbar mit dem Niveau eines Hochschulabschlusses ist, und diese Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren vor Antragstellung erworben wurden. Die Gehaltsgrenze bei der Blauen Karte beträgt das 1,0-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehaltes eines Vollzeitangestellten.

Neue Servicestelle

Die Austrian Business Agency österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgmbH (ABA) wird zu einer flächendeckenden Servicestelle ausgebaut, bei welcher Unternehmen Beratung und Hilfestellung bei der Antragseinbringung, Informationen über die grundlegenden Rechtsvorschriften sowie Anleitung und Begleitung bei den Verfahrensschritten erhalten.

Tipp:
Durch eine Reihe von Neuerungen und Anpassung im Ausländerbeschäftigungsgesetz wurden zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen geschaffen, um eine Beschäftigung für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu ermöglichen. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels kann dies eine sinnvolle Alternative sein, um freie Stellen zu besetzen.
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