Altersteilzeitgeld: Anwartschaft und Antrittsalter
Antrittsalter - Anwartschaft - Laufzeit - Blockzeit - Ersatzkraft
Der Arbeitgeber erhält Altersteilzeitgeld nur, wenn der Arbeitnehmer, mit dem er eine Altersteilzeitvereinbarung trifft, bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Gewährung von Altersteilzeitgeld sind, dass
- der Arbeitnehmer ein bestimmtes Mindestantrittsalter erreicht hat und
- die Anwartschaft erfüllt.
Antrittsalter
Das Antrittsalter für geförderte Altersteilzeitvereinbarungen (5 Jahre vor dem Regelpensionsalter) ist
- bei Frauen mit der Vollendung des 55. Lebensjahres und
- bei Männer mit der Vollendung des 60. Lebensjahres
festgelegt.
Beachte!
Seit 1.1.2019 wird das Antrittsalter stufenweise angehoben!
Laufzeit
Die höchstmögliche Laufzeit der geförderten Altersteilzeit beträgt 5 Jahre.
Das Regelpensionsalter für Frauen wird ab dem 1. Jänner 2023 mit Beginn eines jeden Jahre um sechs Monate angehoben. Damit erhöht sich auch das Antrittsalter für eine Altersteilzeit.
Beispiel:
Für eine im August 1965 geborene Frau beträgt das Regelpensionsalter 62 Jahre. Ihr Stichtag für eine Alterspension ist der 1. September 2027. Eine Vereinbarung über eine Altersteilzeit ist erst ab dem 1. September 2022 (= nach Vollendung des 57. Lebensjahres) möglich.
Seit 1.1.2016 kann anstelle des Altersteilzeitgeldes die betragsmäßig höhere Teilpension geltend gemacht werden, sobald ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Korridorpension.