Entschädigung nach dem Epidemiegesetz

Worauf Unternehmen achten müssen

Lesedauer: 1 Minute

Wird jemand unter Quarantäne gestellt, ergeben sich oft viele Fragen. Worauf Unternehmen bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegenüber dem Bund achten sollten, lesen Sie hier.

Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und deren enge Kontaktpersonen, werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt („abgesondert“). Die Absonderung erfolgt mittels Bescheid, dieser kann sowohl schriftlich als auch telefonisch erlassen werden. Der telefonische Bescheid ist aber schriftlich zu beurkunden. Es sollte daher in jedem Fall einen schriftlichen Nachweis für die Absonderung geben.

Absonderung von Arbeitnehmern

Wird ein Arbeitnehmer behördlich abgesondert und kann deshalb keine Arbeitsleistung erbringen, hat der Arbeitgeber aufgrund des Epidemiegesetzes Entgeltfortzahlung für die Dauer der Absonderung zu leisten. Der Arbeitgeber hat allerdings gegenüber dem Bund einen Vergütungsanspruch hinsichtlich des fortgezahlten Entgelts. Der Vergütungsanspruch umfasst auch den Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung.

Der Antrag auf eine Vergütung gemäß Epidemiegesetz ist binnen 3 Monaten ab Aufhebung der Absonderung bei der Gesundheitsbehörde zu stellen, die den Bescheid ausgestellt hat. Das ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) am Wohnsitz der abgesonderten Person.

Der Antrag ist im Allgemeinen ein Formular, das von der Gesundheitsbehörde zur Verfügung gestellt wird. Dem Antrag sind der Absonderungsbescheid sowie ein Lohnzettel für den Zeitraum der Quarantäne beizulegen.


Vorsicht!
Derzeit kann es bei der Ausstellung der Absonderungsbescheide zu Verzögerungen kommen. Der Antrag sollte trotzdem unbedingt innerhalb der 3-Monats-Frist gestellt werden. Wird der Antrag zu spät gestellt, kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden!

Der Absonderungsbescheid kann in diesem Fall nachgereicht werden.

Jedenfalls sollte der Absonderungsbescheid vom Arbeitnehmer ehest möglich an den Arbeitgeber übermittelt werden.


Absonderung von Unternehmern

Werden selbständig Erwerbstätige abgesondert, besteht ebenso ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Bund für die Dauer der Absonderung. Für die Berechnung des Verdienstentganges ist das auf der Webseite des Gesundheitsministeriums veröffentlichte Berechnungsformular („EpG Berechnungstool“) zu verwenden.

Stand: 28.04.2021

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